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Servicebeschreibung
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Modernisierungsförderung Wohneigentum
Modernisierungsförderung Wohneigentum
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen durch ein zinsgünstiges Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen.
Gefördert wird die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Die Höhe des Darlehens ist kostenabhängig und beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal jedoch 150.000 €. Auf das Förderdarlehen werden mindestens 25 % Tilgungsnachlass gewährt.
Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.
Auf das Förderdarlehen können 25 - 35 % Tilgungsnachlass gewährt werden.
Auf den Kosten- bzw. Darlehensanteil für individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehindung oder für Pflegebedürftige kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt werden.
Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig:
- Energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
- Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
- Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
- Telefon:
-
0231/50-23958
- Fax:
-
0231/50-23948
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Links
Auf der Homepage der NRW.BANK können Sie ergänzende Informationen zur Modernisierungsförderung erhalten.
Dieses Dokument bietet Ihnen einen Überblick über die Einkommensgrenzen und einen Richtwert, welche Bruttoeinkommen diese erfüllen können. Zur Feststellung Ihrer Förderberechtigung, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Sie können mit dem Chancenprüfer feststellen, ob Sie förderberechtigt sind.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 1 % des gewährten Förderdarlehens, mindestens jedoch 230,00 Euro.
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt in Dortmund
- Die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein
- Das Wohneigentum ist seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig
- Die Darlehensrestschuld ist geringer als der Wert des Grundstücks einschließlich der verwendeten Gebäudeteile.
- Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
- Das Einkommen des Haushalts liegt unter der jeweiligen Einkommensgrenze. Dies gilt nicht, wenn das Objekt in einem Stadterneuerungsgebiet liegt.
Unterlagen
Für eine Beratung vor Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen (z.B. Gehaltsabrechungen oder Rentenbescheide)
- Letzter Einkommenssteuerbescheid
- Nachweise über Kindergeld und Kindergeldzuschlag/ -zuschuss
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten
- Erklärung über die Höhe der Werbungskosten
- Kostenvoranschläge oder qualifizierte Kostenaufstellungen für die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Nebenkosten,
Rechtsgrundlagen
Die Modernisierungsförderung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein Westfalen (Modernisierungsförderung - RL Mod 2022).
9 häufig gestellte Fragen
- Wer kann eine Förderung beantragen?
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- Wie hoch ist meine Einkommensgrenze?
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- Wie sind die Darlehenskonditionen?
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- Wie werden die Darlehen ausgezahlt?
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- Gibt es einen Zuschuss?
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- Ist Eigenkapital erforderlich?
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- Darf ich vor Antragsstellung bzw. Erteilung der Förderzusage Verträge unterschreiben?
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- Kann ich auch Instandhaltungen fördern lassen?
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- Wo finde ich den Antragsvordruck?
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