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Servicebeschreibung
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Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen und Befreiungen
Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen und Befreiungen
Eingriffe in Natur und Landschaft
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu erhalten.
Diese wird überwiegend im Rahmen anderer Verfahren (Baugenehmigung, Planfeststellung) abgearbeitet. In Fällen, in denen kein Trägerverfahren existiert,
ist die untere Naturschutzbehörde die Genehmigungsbehörde.
Hierzu zählen u.a. die Beseitigung landschaftsprägenden Hecken oder Gehölzen, Errichtung von baulichen Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen,
Verlegung von Leitungen außerhalb des Straßenkörpers, Asphaltierung von Radwegen.
Für die Beurteilung Ihres Vorhabens benötigen wir folgende Angaben: Ort, Art, Umfang, zeitlicher Ablauf, Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich
und Ersatz.
Sofern sich dieser Eingriff im Bereich von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützte Landschaftsbestandteilen, gesetzlich geschützte
Biotopen, Anpflanzungen, Alleen) befinden, wird gleichzeitig auch eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.
Eine Befreiung ist auch immer dann notwendig, wenn Verbote und Gebote des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und des
Landschaftsplans einer geplanten Handlung entgegenstehen.
Hierzu zählt u.a. die Beseitigung eines Hornissennestes, Betretung eines Naturschutzgebiets außerhalb von Wegen, Beseitigung von Hecken und Gehölzen
in der Schonzeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres, Umbruch von Dauergrünland.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Umweltamt
- Telefon:
-
0231 50-25422
- Fax:
-
0231 50-25428
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Umweltamt - Baumschutz
- Fax:
-
0231 50-25428
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
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- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
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