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Servicebeschreibung
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Führerschein (Namensänderungen)
Führerschein (Namensänderungen)
Namensänderungen im Führerschein
Nach einer Namensänderung (z. B. Eheschließung) muss der Führerschein nicht geändert werden. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten (z. B. im Ausland) aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Produkt EU-Führerschein-Umtausch.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
Online Services und Formulare
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
bis zu 52,10 € (sofern bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist)
Unterlagen
- Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
- Geänderter Personalausweis (oder Eheurkunde) oder Pass
- Führerschein (sollte der Führerschein von einer anderen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift mitzubringen)
Fristen
bis zu 4 Wochen, der Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden
Rechtsgrundlagen
§ 4 Fahrerlaubnisverordnung