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Melderegisterauskunft für Behörden

Melderegisterauskunft für Behörden

Melderegisterauskunft für Behörden

Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 waren umfangreiche Anpassungen der elektronischen Melderegisterauskunft über das virtuelle Rathaus der Stadt Dortmund notwendig.

Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 waren umfangreiche Anpassungen der elektronischen Melderegisterauskunft der Stadt Dortmund notwendig. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf folgende alternative Möglichkeit hinweisen: Seit dem 01.01.2014 können Behörden innerhalb NRWs die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten in einem automatisierten Verfahren bei sämtlichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen abrufen. Es ist somit auch nicht mehr notwendig, sich mehrmals in verschiedenen kommunalen Portalen separat zu registrieren. Alle Auskünfte können an einer Stelle in einem Portal abgerufen werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie das Angebot nutzen würden und sich – sofern noch nicht geschehen - über die Internetseite von d-nrw (siehe Links) zur Teilnahme an diesem automatisiertem Verfahren registrieren würden.

Diesen Service erhalten Sie

digital

Online Services und Formulare

Meldeportal NRW für Behörden
Die elektronische Melderegisterauskunft für Behörden
Hinweise zur Nutzung des Meldeportals NRW für Behörden
Hinweise zur Nutzung des Meldeportals NRW für Behörden
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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