Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Osterfeuer
Osterfeuer
Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dies anzeigen. Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund" muss beachtet werden.
Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dies beim Umweltamt anzeigen.
Das Umweltamt prüft, ob das angemeldete Osterfeuer die Regelungen der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund" einhält.
Der Veranstaltende des Osterfeuers erhält eine Bestätigung darüber, dass er das Osterfeuer angezeigt hat.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Klima, Luft und Lärm
Umweltamt der Stadt Dortmund
- Telefon:
-
0231 50-25422
- Fax:
-
0231 50-25428
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Informationsblätter
Informationen zum Osterfeuer in Dortmund
Links
Mehr Informationen zum Osterfeuer in der Homepage des Umweltamtes
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Das Osterfeuer muss mit dem Formular "Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers" beim Umweltamt angemeldet werden.
Das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Unterlagen
Das Formular "Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers" muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Es ist ein Lageplan beizufügen.
Fristen
Die schriftliche Anzeige des Abbrennens eines Osterfeuers muss bis spätestens 4 Wochen vor Ostermontag beim Umweltamt eingegangen sein.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) in Verbindung mit der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund in der aktuellen Fassung.
9 häufig gestellte Fragen
- Wer darf ein Osterfeuer durchführen?
-
- Wann darf ein Osterfeuer veranstaltet werden?
-
- Welche Mindestabstände muss die Feuerstelle zu Schutzbereichen aufweisen?
-
- Welches Brennmaterial darf verwendet werden?
-
- Wann darf das Brennmaterial zusammengetragen und aufgeschichtet werden?
-
- Wann ist das Brennmaterial umzuschichten?
-
- Ist das Osterfeuer genehmigungspflichtig?
-
- Muss das Feuer beaufsichtigt werden?
-
- Kann es Konsequenzen haben, wenn die Regelungen der Osterfeuerverordnung nicht beachtet werden?
-