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Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsybLG und dem SGB XII

Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsybLG und dem SGB XII

Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsybLG und dem SGB XII

Für Flüchtlinge und Asylbewerber können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden.

Sofern Sie Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling sind, können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sog. Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungsgerbringung möglich. Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Hilfen nach AsylbLG
Leistungen nach AsyslbLG
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-24147, 0231/50-23667

Fax:

0231/50-26196

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.

Anfahrt:

Adresse:

Entenpoth 34 (Gebäude C)
44263 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Diese Leistungen sind kostenfrei.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde. Eine Ansprucheinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, Angabe einer falschen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Eine Anwendung des Sozialgesetzbuches XII ist für diejenigen vorgesehen, die mindestens 48 Monate Grundleistungen beziehen.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Pass,
  • Einkommens- und
  • Vermögensnachweise,
  • lfd. Kontoauszüge, Mietvertrag,
  • Energiekosten,
  • Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), REAG / GARP Programme
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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