Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Gefahrdrohende Tierhaltung (gefährliche Tiere), Angriffe durch Tiere
Gefahrdrohende Tierhaltung (gefährliche Tiere), Angriffe durch Tiere
Anzeige von Haltungen gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art
Nach den Regelungen des § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013 ist das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Adresse an, sowie die Tierart und die Unterbringung (dies können Sie gern zusätzlich mit Fotos dokumentieren)
Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Ordnungsamt
Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Thema Gefahrdrohende Tierhaltung
Olpe 1
44122 Dortmund
0231 50-25008
ordnungsamt@stadtdo.de
Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Allgemeine Gefahrenabwehr
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarungen möglich Achtung: Beim Betreten der Dienstgebäude Olpe 1, Kampstraße 47, Bornstraße 124, Nordmarkt 3 und Kleppingstraße 21-23 gilt die Pflicht, eine FFP2- oder KN-95-Maske zu tragen!!!
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44122 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Hier können Sie eine Verhaltensprüfung für Ihren maulkorbpflichtigen Hund beantragen
Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013