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Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe

Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe

Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe

"Ehe für alle!" Bestehende Lebenspartnerschaften können nun in eine Ehe umgewandelt werden. Bevor Sie aber dieses "neue" Versprechen abgeben bzw. Ihr bereits gegebenes Versprechen "erneuern" können, müssen Sie die beabsichtigte Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft erst bei Ihrem Standesamt anmelden. ACHTUNG: Eine Lebenspartnschaftsbegründung ist seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.

Zum 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Der Weg für die "Ehe für alle" ist frei und gleichgeschlechtliche Paare können nach dem Gesetz "echte" Eheleute werden. Die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können ihre „Umwandlung“ (Eheschließung) im Standesamt Dortmund anmelden und einen Termin vereinbaren. Sie dürfen sich jedoch längstens sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung. Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprachen einen Termin, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an, so dass wir Sie ggfls. fernmündlich kontaktieren können. In einem persönlich geführten Gespräch lassen sich plötzlich auftretende Fragen sofort klären.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13331

Fax:

0231/50-10818

Email:

standesamt@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:30 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:30 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:30 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Friedensplatz 5
44135 Dortmund

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schriftlich

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Gebühren

Stand 01.01.2023 Für die Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung fallen folgende Gebühren an:
  • 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
  • 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € internationale Eheurkunde
  • 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € Übersetzungshilfe
  • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
  • 101,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 146,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
  • 236,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
  • evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.

Voraussetzungen

  • Eine Umwandlung der Lebenspartnerschafen in eine Ehe kann nur erfolgen, wen die Lebenspartnerschaft noch besteht.
  • Sollte Die Lebenspartnerschaft bereits aufgehoben oder durch Tod beendet sein, ist keine Umwandlung in eine Ehe mehr möglich.

Unterlagen

Wenn hre Lebenspartnerschaftsbegründung in Dortmund registriert wurde und Sie beide in Dortmund gemeldet sind, so nimmt das Standesamt Einsicht in die entsprechenden Register. In diesen Fällen sprechen Sie ausschließlich mit Ihrem gültigen Ausweismittel (Personalausweis oder Reisepass) vor. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Sollte die Lebenspartnerschaftsbegründung nicht in Dortmund registriert sein, Sie beide jedoch in Dortmund gemeldet sein, müssen Sie die Umwandlung in eine Ehe im Standesamt Dortmund anmelden. Bei mehreren Wohnsitzen, melden Sie sich bitte bei dem Standesamt an, bei dem auch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft durchgeführt werden soll. Hierzu sind folgende Unterlagen für die Umwandlung (Eheschließung) notwendig.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Falls nicht vorhanden, ist diese beim registerführendes Standesamt bzw. Behörde neu anzufordern.
  • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden
Für diejenigen, die ihre Wohnungen in Dortmund haben, stellt der Standesbeamte die Aufenthaltsbescheinigung selbst aus. Bei einer Wohnung außerhalb Dortmunds (oder wenn eine Auskunftssperre eingetragen wurde) müssen Sie die Aufenthaltsbescheinigung VOR der Anmeldung der Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 2 Wochen).
  • Geburtenregisterauszüge beider Beteiligten
Falls nicht vorhanden, sind diese beim geburtenregisterführenden Standesamt neu anzufordern.
  • Namensrechtliche Erklärungen,
Sollten Sie nach der Lebenspartnerschaftsbegründung Namensänderungen durchgeführt wurden (wie z. B. Hinzufügung eines Geburtsnamens oder den zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namens) und diese Änderungen sind nicht in dem vorgelegten Nachweis über die Lebenspartnerschaftsbegründung enthalten, so sind diese Erklärungen zusätzlich zur Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung (Eheschließung) vorzulegen. Wenn Sie den Wunsch haben, dass die Umwandlung (Eheschließung) an dem Registrierungsort der Lebenspartnerschaftsbegründung durchgeführt werden soll, so teilen Sie uns dies bitte bei der Entgegennahme der Anmeldung mit. Die kompletten Unterlagen werden dann durch uns an das Wunschstandesamt weitergeleitet. Sollten Sie noch Beratungsbedarf haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gern.

Fristen

Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann die Umwandlung (Eheschließung) sofort im Büro des Standesamtes (ohne Trauzeremonie, Trauzeugen und /oder Gäste) im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung vollzogen werden. Wünschen Sie eine Trauzeremonie und/ oder die Anwesenheit von Trauzeugen, Gäste etc., so wird ein Termin zur Umwandlung (Eheschließung) vereinbart. Hier stehen Ihnen sämtliche Trauzimmer des Standesamt Dortmund zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

§§ 11 und 12 Abs. 1 und 2 PStG §§ 13 bis 17 PStG Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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