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Servicebeschreibung
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Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe
Ehe für alle, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe
"Ehe für alle!" Bestehende Lebenspartnerschaften können nun in eine Ehe umgewandelt werden. Bevor Sie aber dieses "neue" Versprechen abgeben bzw. Ihr bereits gegebenes Versprechen "erneuern" können, müssen Sie die beabsichtigte Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft erst bei Ihrem Standesamt anmelden. ACHTUNG: Eine Lebenspartnschaftsbegründung ist seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.
Zum 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Der Weg für die "Ehe für alle" ist frei und gleichgeschlechtliche Paare können nach dem Gesetz "echte" Eheleute werden.
Die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können ihre „Umwandlung“ (Eheschließung) im Standesamt Dortmund anmelden und einen Termin vereinbaren. Sie dürfen sich jedoch längstens sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprachen einen Termin, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an, so dass wir Sie ggfls. fernmündlich kontaktieren können. In einem persönlich geführten Gespräch lassen sich plötzlich auftretende Fragen sofort klären.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Telefon:
-
0231/50-13331
- Fax:
-
0231/50-10818
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
-
"Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung"
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
Gebühren
Stand 01.01.2023
Für die Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung fallen folgende Gebühren an:
- 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
- 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € internationale Eheurkunde
- 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € Übersetzungshilfe
- 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
- 101,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 146,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
- 236,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
- evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.
Voraussetzungen
- Eine Umwandlung der Lebenspartnerschafen in eine Ehe kann nur erfolgen, wen die Lebenspartnerschaft noch besteht.
- Sollte Die Lebenspartnerschaft bereits aufgehoben oder durch Tod beendet sein, ist keine Umwandlung in eine Ehe mehr möglich.
Unterlagen
Wenn hre Lebenspartnerschaftsbegründung in Dortmund registriert wurde und Sie beide in Dortmund gemeldet sind, so nimmt das Standesamt Einsicht in die entsprechenden Register. In diesen Fällen sprechen Sie ausschließlich mit Ihrem gültigen Ausweismittel (Personalausweis oder Reisepass) vor.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Sollte die Lebenspartnerschaftsbegründung nicht in Dortmund registriert sein, Sie beide jedoch in Dortmund gemeldet sein, müssen Sie die Umwandlung in eine Ehe im Standesamt Dortmund anmelden.
Bei mehreren Wohnsitzen, melden Sie sich bitte bei dem Standesamt an, bei dem auch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft durchgeführt werden soll.
Hierzu sind folgende Unterlagen für die Umwandlung (Eheschließung) notwendig.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden
- Geburtenregisterauszüge beider Beteiligten
- Namensrechtliche Erklärungen,
Fristen
Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann die Umwandlung (Eheschließung) sofort im Büro des Standesamtes (ohne Trauzeremonie, Trauzeugen und /oder Gäste) im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung vollzogen werden. Wünschen Sie eine Trauzeremonie und/ oder die Anwesenheit von Trauzeugen, Gäste etc., so wird ein Termin zur Umwandlung (Eheschließung) vereinbart. Hier stehen Ihnen sämtliche Trauzimmer des Standesamt Dortmund zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
§§ 11 und 12 Abs. 1 und 2 PStG
§§ 13 bis 17 PStG
Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts