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Servicebeschreibung
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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelüberwachung
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelüberwachung
Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucher vor Gesundheitsschäden, Irreführungen und Übervorteilung zu schützen.
Mit regelmäßigen Betriebskontrollen soll erreicht werden, dass die Vorschriften des Lebensmittelrechtes von den Verantwortlichen, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, eingehalten werden.
Dazu gehört auch die Probenentnahme bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen, Wein und Bedarfsgegenständen für spezifische Laboruntersuchungen (Analyse der Zusammensetzung, mikrobiologische Untersuchung, etc.).
Unser Service für Sie:
Auskünfte zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften
Informationen zu Lebensmitteln
Fragen zur allgemeinen Warenkunde
Beratung für Gewerbetreibende (z.B. Planung, Umbau oder Übergabe von Betrieben)
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht einschl. Nebengesetze