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Kurzzeitkennzeichen beantragen

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Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin muss das Fahrzeug einen genehmigten Typ entsprechen (Betriebserlaubnis) oder eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind nur Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk Dortmund oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk (BO, HA, EN, RE und UN) und zurück möglich. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich ins EU-Ausland überführt werden. Voraussetzung ist, dass der EU-Partnerstaat, in den das Fahrzeug exportiert werden soll, deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die Fahrten erfolgen insofern auf eigenes Risiko. Es wird eine Anfrage an das entsprechende Konsulat des Partnerstaates oder in Zweifelsfällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichns empfohlen. Es müssen geeignete Dokumente zur Erfassung der Fahrzeugdaten und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, sind nur Fahrten im Zulassungsbezirk Dortmund zur Untersuchungsstelle und zurück erlaubt. Wurden bei der Untersuchung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk Dortmund oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

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"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
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0231/50-13332

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bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
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0231/50-13332

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0231/50-24812

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bvst-brackel@dortmund.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
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bvst-eving@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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0231/50-28371

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bvst-hombruch@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

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Rahmer Straße 15
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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
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bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Kraftfahrzeugwesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten

Gebühren

12,80 €

Voraussetzungen

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen kann für in Deutschland gemeldete Personen ausgegeben werden.

Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • geeignete Dokumente um die fahrzeugbezogenen Daten erfassen zu können (in der Regel Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, ausländische Fahrzeugdokumente - Dokumente können auch als Kopie vorgelegt werden)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Nachweis über den Standort des Fahrzeuges
Zusätzlich bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten Zusätzlich bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten Zusätzlich im Falle der Vertretung:
  • schriftliche Vollmacht
  • amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen
  • Kopie des Lichtbildausweises des Fahrzeughalters
Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich nicht vertreten lassen.

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

§ 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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