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Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Zur Ergänzung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz können Kriegsbeschädigte- und hinterbliebene Kriegsopferfürsorge erhalten. Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Angehörigen auszugleichen oder zu mildern. Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist jeweils die Zahlung einer Rente durch das Versorgungsamt. Die näheren Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung werden in einem Beratungsgespräch erörtert . Zur Ergänzung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz können Kriegsbeschädigte- und hinterbliebene Kriegsopferfürsorge erhalten. Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Angehörigen auszugleichen oder zu mildern. Darüber hinaus werden Anträge zum Ausgleich von Impfschäden sowie zur Opferentschädigung im Zusammenhang mit Straftaten gegen Leib und Leben bearbeitet. Die näheren Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung sollen in einem Beratungsgespräch erörtert werden.

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Unterlagen

Personalausweis/Stammbuch Nachweis über sämtliche Einkommen (insbesondere Leistungen des Versorgungsamtes) Nachweise über Vermögen Nachweise über die Höhe der Miete

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 25 BVG
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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