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Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen

Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen

Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen

Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und Geschäftsstelle des Dortmunder Beratungsnetzwerks.

Die Koordinationsstelle ist neben Ihren sonstigen Ansprechpartnern der Stadtverwaltung eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen (auch für Angehörige, Interessensvertretungen, Vereine und Einrichtungen) zu konkreten oder allgemeinen behindertenspezifischen Frage- oder Problemstellungen, besonders aus den Bereichen Barrierefreiheit, Bauen, Wohnen und Mobilität. Die Koordinationsstelle klärt Bedarfslagen, und vermittelt Sie mit Ihren Wünschen zu den sachlich zuständigen und kompetenten Stellen. Dortmunder Beratungsstellen und Einrichtungen mit Angeboten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen und -organisationen, öffentliche Einrichtungen, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie die Stadt Dortmund, kooperieren mit ihren professionellen und ehrenamtlichen Beratungsangeboten in einem Beratungs-Netzwerk. Die Koordinationsstelle führt die Geschäfte des Beratungs-Netzwerks und leistet in diesem Zusammenhang bei Bedarf Beratung für Sie. Die Koordinationsstelle ist außerdem Verbindungsstelle des Sozialamts Dortmund zum Behindertenpolitischen Netzwerk, einem kommunalpolitischem Gremium mit Vertretern aus dem Betroffenenkreis und der Kommunalpolitik, welches die Stadt Dortmund auf dem Weg unterstützt, die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen voranzubringen.

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Um dieses Angebot zu nutzen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Unterlagen

In der Regel sind keine speziellen Unterlagen für eine Beratung oder Weiterleitung Ihres Anliegens nötig.

Fristen

Beratungstermine werden nach Vereinbarung vergeben.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbücher, insb. SGB IX, Bundesgleichstellungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetz, Allgemeines Gleichstellungsgesetz und Rechtsverordnungen
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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