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Kindererziehungs/ Kinderberücksichtigungszeiten

Kindererziehungs/ Kinderberücksichtigungszeiten

Kindererziehungs/ Kinderberücksichtigungszeiten

Feststellung von Kindererziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten Antrag erforderlich

Erziehung eines Kindes vor Vollendung des 10. Lebensjahres.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Anfahrt:

Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

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Online Services und Formulare

Online Antrag
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Gebühren

keine

Voraussetzungen

Kindererziehungszeiten:
  • Erziehung eines Kindes in den ersten 3 Lebensjahren
Kinderberücksichtigungszeiten:
  • Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10 Lebensjahres

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggfls. des Vaters)
  • Geburtsnachweis des Kindes mit Elternangabe
  • eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers

Rechtsgrundlagen

§§ 56,57, 6. Sozialgesetzbuch - (SGB VI)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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