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Servicebeschreibung
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Führerschein (Internationaler Führerschein - Ausstellung)
Führerschein (Internationaler Führerschein - Ausstellung)
Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Internationale Führerscheine sind kein Ersatz für nationale Führerscheine. Im Inland darf man damit kein Fahrzeug führen. Sie dokumentieren lediglich (vielsprachig), dass der/ die Inhaber/ in zum Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis ist. Sie benötigen einen internationalen Führerschein nur noch in seltenen Fällen. In Ländern der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind internationale Führerscheine entbehrlich, weil die nationalen Führerscheine anerkannt sind. Für einige andere Staaten ist die Ausstellung des internationalen Führerscheines anzuraten (z.B. USA/ Kanada).
Ein internationaler Führerschein wird nur ausgestellt, wenn Sie bereits im Besitz eines Karten-Führerscheines sind.
Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins hängt von der Wirksamkeit der nationalen Fahrerlaubnis ab. Ist diese befristet, ist auch der internationale Führerschein nach Fristablauf ungültig; ansonsten wird er mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie den internationalen Führerschein ausschließlich in der Führerscheinstelle in der Innenstadt, Südwall 2-4, erhalten können.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
Online Services und Formulare
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
16,30 €
Unterlagen
- Führerschein
- amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
- Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht in Dortmund ausgestellt wurde und es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt
Fristen
sofort
Rechtsgrundlagen
§ 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung