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Servicebeschreibung
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Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde
Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden.
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.
Kontakt
- Telefon:
-
0231/50-2 99 71 und 0231 50-2 29 12
- Fax:
-
0231/ 50-2 44 84
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Königswall 14
44137 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof KampstraßeDiesen Service erhalten Sie
schriftlich
digital
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Antrag auf einen individuellen Schwerbehindertenparkplatz
Gebühren
Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
- Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
- Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
- Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
- Parkdruck
- Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Beidseitige Kopie der blauen Parkerleichterungskarte mit Berechtigungsnummer
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO