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Servicebeschreibung
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Hundesteuer
Hundesteuer
Hier können Sie alle Anliegen rund um die Hundesteuer online erledigen.
Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.
Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden
Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtkasse und Steueramt
Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)
- Telefon:
-
0231/50-27678
- Fax:
-
0231/50-26014
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Sie möchten Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden oder abmelden, dem Steueramt Ihre neue Adresse melden oder fehlende Unterlagen nachreichen?
Anmeldung eines Hundes nach § 10 Abs. 1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Abmeldung eines Hundes nach § 10 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Gebühren
Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,-- EUR fällig.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Unterlagen
Eine rückwirkende Abmeldung der Hundesteuern kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung (z.B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag oder Hundesteuerbescheid Ihres neuen Wohnsitzes) beigefügt wird. Einem Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung sind Nachweise über die Voraussetzungen beizufügen (z.B. Einkommensnachweise).
Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Hundesteuermarke(n) zurückgeben müssen, wenn Sie einen oder mehrere Hunde abmelden.
Fristen
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.08.2003 in Fassung der Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung vom 08.10.2014