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Servicebeschreibung
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Hundesteuer
Hundesteuer
Hier können Sie alle Anliegen rund um die Hundesteuer online erledigen.
Hinweis
Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich unter der u.a. Rufnummer an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wenden oder Ihre Fragen über das Formular (sonstiges -> sonstige Mitteilung) übermitteln.
Höhe der Steuer
Die Höhe der Hundesteuer ist im Normalfall von der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde abhängig und beträgt je Hund
- 156,-- EUR je Hund, wenn ein Hund gehalten wird
- 204,-- EUR je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
- 228,-- EUR je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtkasse und Steueramt
Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)
- Telefon:
-
0231/50-27678
- Fax:
-
0231/50-26014
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Sie möchten Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden oder abmelden, dem Steueramt Ihre neue Adresse melden oder fehlende Unterlagen nachreichen?
Anmeldung eines Hundes nach § 10 Abs. 1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Abmeldung eines Hundes nach § 10 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Informationsblätter
Hundesteuersatzung vom 19.08.2003
Änderungssatzung vom 08.10.2014
Infoblatt EU-DSGVO - sonstige Kommunalabgaben
Gebühren
Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 19,-- EUR fällig.
Unterlagen
Eine rückwirkende Abmeldung der Hundesteuern kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung (z.B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag oder Hundesteuerbescheid Ihres neuen Wohnsitzes) beigefügt wird. Einem Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung sind Nachweise über die Voraussetzungen beizufügen (z.B. Einkommensnachweise).
Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Hundesteuermarke(n) zurückgeben müssen, wenn Sie einen oder mehrere Hunde abmelden.
Fristen
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 19.08.2003 in Fassung der Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung vom 08.10.2014 (s.o. unter "Informationsblätter")