Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Babyservice -Holdienst aus den Dortmunder Geburtenkliniken-
Babyservice -Holdienst aus den Dortmunder Geburtenkliniken-
Mehr Zeit für`s Kind: Lassen Sie die Verwaltung arbeiten, während Sie bei Ihrem Baby sind. Das Standesamt holt die Geburtsanzeige Ihres Kindes im Krankenhaus ab und sendet die Geburtsurkunde direkt nach Hause.
Seit Mitte 2004 sind die zehn Dortmunder Standesamtsbezirke aufgehoben und das Standesamt Dortmund gegründet worden. Eine der tragenden Säulen in dieser Entwicklung ist der sogenannte „Holservice“ aus den Dortmunder Entbindungskliniken und dem Geburtshaus.
Der Servicegedanke beinhaltet, dass das Standesamt Dortmund die von den Krankenhausverwaltungen bzw. vom Geburtshaus erstellte Geburtsanzeige mit entsprechenden Urkunden dort in regelmäßigem Rhythmus abholt, die Beurkundung vornimmt und Ihnen als Eltern Ihre Unterlagen per einfacher Post wieder zukommen lässt.
Damit wird es Ihnen als Eltern von neugeborenen Kinder erheblich erleichtert, die Geburt Ihres Babys anzumelden, da Sie in der Regel nicht mehr persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen und Ihnen mit diesem neuen Bürger-, aber auch Patientenservice eventuelle Wege- und Wartezeiten erspart bleiben.
Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache beim Standesamt zur Beurkundung z.B. einer Vaterschaftsanerkennung notwendig sein, so werden mit Ihnen verbindliche Termine vereinbart.
Die Inanspruchnahme des Services ist kostenlos und freiwillig. Sie können selbstverständlich die Geburt Ihres Kindes auch persönlich beim Standesamt Dortmund beurkunden lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Telefon:
-
0231/50-13331
- Fax:
-
0231/50-10818
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
-
"Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung"
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
keine zusätzlichen Gebühren neben den Gebühren für die gewünschten Urkunden
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit des Kindes:
- Ist ein Elternteil deutsch, bekommt das Kind automatisch auch die deutsche Staatsbürgeschaft.
- Bei zwei ausländischen Elternteilen muss erst geprüft werden, ob die Voraussetzungen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen.
Unterlagen
1. Geburtsnachweis für das Kind:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses
- Ausgefüllte und (von beiden Elternteile) unterschriebene Anlage zur
- Geburtsanzeige bzw. die Geburtsbescheinigung der Hebamme
- Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ist nur erforderlich, wenn die Ehe in Deutschland vor dem 31.12.2008 geschlossen wurde)
- Heiratsurkunde – wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "Internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, so ist zusätzlich eine durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzulegen.
- Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden
- Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ist nur erforderlich, wenn die Ehe in Deutschland vor dem 31.12.2008 geschlossen wurde)
- Heiratsurkunde – wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "Internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, so ist zusätzlich eine durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzulegen.
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil
- Sterbeurkunde -wenn die Ehe durch Tod des Partners aufgelöst wurde-
- Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden
- Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- alle Urkunden müssen im Original vorliegen (keine Fotokopien, Faxe o.ä)
- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder in nationaler Form zusammen mit einer Übersetzung benötigt (durch einen ermächtigten Übersetzer)