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Dortmunder Heimaufsicht

Dortmunder Heimaufsicht

Dortmunder Heimaufsicht

Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich um den Erhalt und die Verbesserung der Betreuungsqualität in den stationären und teilstationären Einrichtungen für Erwachsene. Die Heimaufsicht ist Ansprechpartnerin für Heimbewohner und deren Angehörige, für Heime und Heimträger sowie für potentielle Investoren.

Die Heimaufsicht ist dem Fachbereich „Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen“ des Sozialamts zugeordnet. Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist die Qualitätssicherung der Versorgung und Betreuung in nahezu allen Dortmunder Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen. Arbeitsgrundlage der Heimaufsicht ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW (WTG). Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes ist der Schutz der Würde, der Interessen und der Bedürfnisse der in Betreuungseinrichtungen lebenden Menschen und die Einhaltung der dem Einrichtungsbetreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten. Die Heimaufsicht hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Einrichtungen im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung zu kontrollieren. Daneben geht die Heimaufsicht individuellen Beschwerden nach, auch wenn sie in anonymisierter Form eingehen. Die Dortmunder Heimaufsicht verfolgt einen präventiven Ansatz. Sie versteht sich nicht nur als Kontrolleur sondern auch als kooperative Beratungsinstanz. Ein wichtiges Anliegen der Dortmunder Heimaufsicht ist deshalb auch die Beratung der Einrichtungen, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der Bewohner und Bewohnerinnen, der gesetzlichen Vertreter sowie der gewählten Bewohnervertretungen (Beiräte) Welche Betreuungseinrichtungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht? • Stationäre Pflegeeinrichtungen für volljährige Menschen • Wohneinrichtungen für volljährige behinderte Menschen • Kurzzeitpflegeeinrichtungen für volljährige Menschen • Hospize für volljährige Menschen • (Pflege)Wohngemeinschaften sowie das sogenannte Servicewohnen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dazu gehören. Was wird in Betreuungseinrichtungen geprüft? • Einhaltung der Anforderungen an die Versorgungsqualität • Einhaltung der Anforderungen an die Wohnqualität • Einhaltung der Anforderungen an das Personal • Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen • Einhaltung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Heimaufsicht
Visitenkarte:
Telefon:

0231-50-10001

Fax:

0231-50-23353

Email:

Heimaufsicht@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.

Anfahrt:

Adresse:

Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

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Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Diese Leistungen sind überwiegend kostenfrei. Einige Amtshandlungen sind für die Einrichtungen gebührenpflichtig, Näheres auf Anfrage bei der Heimaufsicht.

Rechtsgrundlagen

Wohn- und Teilhabegesetz und dazu erlassene Verordnungen Landespflegegesetz und dazu erlassene Verordnungen Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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