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Heilpädagogische Förderung behinderter Kinder
Heilpädagogische Förderung behinderter Kinder
Aufgrund von Gesetzesänderungen ist das Sozialamt der Stadt Dortmund als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nicht länger für interdisziplinäre Frühförderleistungen und solitäre heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter zuständig. Diese Aufgaben nimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) seit dem 01.01.2020 in eigener Zuständigkeit wahr. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Landschaftsverband.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
- Telefon:
-
0231/50-0
- Fax:
-
0231-50-26192
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Anfahrt:
- Adresse:
-
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund