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Heilpädagogische Förderung behinderter Kinder

Heilpädagogische Förderung behinderter Kinder

Heilpädagogische Förderung behinderter Kinder

Aufgrund von Gesetzesänderungen ist das Sozialamt der Stadt Dortmund als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nicht länger für interdisziplinäre Frühförderleistungen und solitäre heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter zuständig. Diese Aufgaben nimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) seit dem 01.01.2020 in eigener Zuständigkeit wahr. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Landschaftsverband.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-0

Fax:

0231-50-26192

Email:

sozialamt@dortmund.de

Dienstleister:

Internet:

"Sozialamt"

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

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