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Servicebeschreibung
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Ab sofort: Ihre neue Anlaufstelle für unsere Services - www.dortmund.de
Die Serviceinformationen auf dieser Seite können veraltet sein. Ab sofort finden Sie alle Services gebündelt auf dortmund.de.
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Waisenrente
Waisenrente
Geltenmachen von Rentenansprüchen. Antragstellung erforderlich. Rentenzahlungen nur auf Antrag
Waisenrente, Tod eines Elternteil oder beider Elternteile, zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes der Waisen bis zum 18. Lebensjahr, bei Schule und Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Versicherungsamt
- Telefon:
-
0231/50-22554; 0231/50-26935
- Fax:
-
0231/50-26015
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Jetzt Online-Termin reservieren
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
digital
Online Services und Formulare
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Gebühren
keine
Voraussetzungen
- Tod des Versicherten
- Kind des Versicherten
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Versicherten/ die verstorbene Versicherte (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde der Waise
- Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid d. Verstorbenen
- ggfls. Nachweise über Schul- oder Berufsausbildung der volljährigen Waise
- ggfls. Nachweis über soziales oder ökologisches Jahr der volljährigenWaise
- ggfls. Nachweis über Wehr- oder Zivildienst der Waise
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- ggfls. Versicherungsnummer der Waise
- ggfls. Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung, BaföG) der volljährigen Waise
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit d. Verstorbenen ab 01.01.1984, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, ansonsten nur Name und Anschrift der Krankenkasse
- ab 01.01.1984 oder ab Geburt Name und Anschrift der Krankenkasse der Waise
- Krankenversicherungskarte der Waise
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§48 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)