Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Gurt- und Helmbefreiung
Gurt- und Helmbefreiung
Sollte bei Ihnen zwingende körperliche Gründe vorliegen, dass Sie keinen Helm tragen oder einen Gurt anlegen können, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Sie können eine Ausnahmegenehmigung
- von der Helmpflicht oder
- von der Gurtpflicht
- für Sie persönlich,
- im dortmunder Stadtgebiet und
- für den Zeitraum der Genehmigung.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
digital
Online Services und Formulare
Gebühren
- befristeter Antrag: 20,00 €
- unbefristeter Antrag: 40,00 €
- bei Nachweis einer Schwerbehinderung: gebührenfrei
Voraussetzungen
Von der Pflicht einen Gurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen zu müssen, können nur:
- Personen,
- auf Antrag befreit werden,
Unterlagen
- ein eindeutiges ärztliches Attest
- Ihren Personalausweis
- Ihre Unterschrift
- ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung
Rechtsgrundlagen
Nach § 21a Straßenverkehrsordnung ist das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen Pflicht.
Nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde in begründeten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen des Gurtes oder das Tragen von Schutzhelmen genehmigen.