Picture: Roland Gorecki

PA_ProductCatalogViewer

Actions

Gurt- und Helmbefreiung

Gurt- und Helmbefreiung

Gurt- und Helmbefreiung

Sollte bei Ihnen zwingende körperliche Gründe vorliegen, dass Sie keinen Helm tragen oder einen Gurt anlegen können, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung
  • von der Helmpflicht oder
  • von der Gurtpflicht
beantragen. Für die Genehmigung die Führerscheinstelle zuständig. Wenn Sie solch einen Antrag bei der Stadt Dortmund stellen, gilt dieser nur
  • für Sie persönlich,
  • im dortmunder Stadtgebiet und
  • für den Zeitraum der Genehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Bei attestiertem nichtbesserungsfähigem Dauerzustand kann eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Den Antrag können Sie digital oder persönlich stellen.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

digital

Gebühren

  • befristeter Antrag: 20,00 €
  • unbefristeter Antrag: 40,00 €
  • bei Nachweis einer Schwerbehinderung: gebührenfrei

Voraussetzungen

Von der Pflicht einen Gurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen zu müssen, können nur:
  • Personen,
  • auf Antrag befreit werden,
wenn Anlegen des Gurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Um den Antrag digital stellenzu können, müssen Sie sich im Serviceportal der Stadt Dortmund registrieren.

Unterlagen

  • ein eindeutiges ärztliches Attest
  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Unterschrift
  • ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung

Rechtsgrundlagen

Nach § 21a Straßenverkehrsordnung ist das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen Pflicht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde in begründeten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen des Gurtes oder das Tragen von Schutzhelmen genehmigen.
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

Footer area

Complementary Content
${loading}