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Servicebeschreibung
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Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung außerhalb v. Einrichtungen
Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung außerhalb v. Einrichtungen
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung
Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit , Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten.
Die Grundsicherung umfasst
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
- Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
- Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
Diese Leistungen sind gebührenfrei.
Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie
- Ihren gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wurde die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII pro Jahr um 1 Monat - max. auf das 67. Lebensjahr - angehoben. oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Personalausweis bzw. bei ausländischen Personen einen Reisepass
- Nachweise über alle Einkünfte, z. B. :
- Nachweise über folgende Ausgaben:
- Kontoauszüge der letzen 6 Monate
- Nachweise über Vermögen z. B:
- Schwerbeindertenausweis (soweit vorhanden)
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )