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Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung außerhalb v. Einrichtungen

Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung außerhalb v. Einrichtungen

Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung außerhalb v. Einrichtungen

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit , Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten. Die Grundsicherung umfasst
  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
  • Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:
  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  3. Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
  4. Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist. Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Kontakt

Name der Behörde:
Sozialamt
Sozialbüro Aplerbeck
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29349 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-29353

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Name der Behörde:
Sozialamt
Sozialbüro Brackel
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-24846 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-27960

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Name der Behörde:
Sozialamt
Sozialbüro Eving
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-25451 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-27950

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund

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Name der Behörde:
Sozialamt
Sozialbüro Hörde
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-24438 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-24425

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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Sozialamt
Sozialbüro Hombruch
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-28323 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-28343

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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Adresse:

Harkortstraße 58
44225 Dortmund

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Sozialamt
Sozialbüro Huckarde
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Telefon:

0231/50-28451 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-28450

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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Adresse:

Urbanusstraße 5
44369 Dortmund

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Sozialamt
Sozialbüro Innenstadt
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0231/50-0

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0231/50-29444

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

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Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund

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Name der Behörde:
Sozialamt
Sozialbüro Lütgendortmund
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0231/50-28942 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-28974

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

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Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Sozialamt
Sozialbüro Mengede
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-28001 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-28095

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 11-13
44359 Dortmund

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Sozialamt
Sozialbüro Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-28800 oder 0231/50-0

Fax:

0231/50-10323

Email:

sozialamt502@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

Diese Leistungen sind gebührenfrei.

Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie
  • Ihren gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wurde die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII pro Jahr um 1 Monat - max. auf das 67. Lebensjahr - angehoben. oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist. Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden; beispielsweise beträgt die Vermögensfreigrenze für eine allein stehende Person 10.000,00 €.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
  • Personalausweis bzw. bei ausländischen Personen einen Reisepass
  • Nachweise über alle Einkünfte, z. B. :
- Renten/Pensionen - Wohngeld - Erwerbseinkommen - Einkünfte aus Wohnrechten - Unterhalt - Zinsen - Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen - Miet- und Pachteinnahmen
  • Nachweise über folgende Ausgaben:
- Miete und Heizkosten - Nachweise über private Versicherungen
  • Kontoauszüge der letzen 6 Monate
  • Nachweise über Vermögen z. B:
- Haus- und Grundvermögen - PKW - Bargeld - Wertpapiere - Kontoguthaben - Versicherungsrückkaufwerte
  • Schwerbeindertenausweis (soweit vorhanden)
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes klären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist von Ihrer Mitwirkung abhängig. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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