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Servicebeschreibung
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Grabmalgenehmigung
Grabmalgenehmigung
Bearbeitung von Grabmalanträgen
§ 21 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund besagt:
(1) Die Zustimmung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen ist vor der Fertigstellung vom Verfügungsberechtigten schriftlich unter Verwendung eines von der Friedhofsverwaltung bereitgehaltenen Vordruckes zu beantragen. Bei Grabmalen, die gemäß § 23 fundamentiert und befestigt werden müssen, ist der Antrag ist vom fachlichen Leiter der beauftragten Firma mit zu unterzeichnen. Der Antragsteller hat sein Nutzungs- bzw. Belegungsrecht durch Vorlage der Urkunde nachzuweisen.
Dieses bedeutet, dass das Aufstellen aller Grabmale, auch solcher, die nicht zwingend durch einen Steinmetzbetrieb errichtet werden müssen, vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragt und genehmigt werden muss.
Hierzu liegen in allen Friedhofsbüros und Steinmetzbetrieben Vordrucke bereit.
Der Antrag ist Gebührenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind genormte Grabmale auf Reihengrabstätten.
Weiter Informationen, insbesondere zur Grabmalgestaltung auf den verschiedenen Grabarten , finden Sie auf unserer Homepage
www.friedhoefe-dortmund.de
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Friedhöfe Dortmund
- Telefon:
-
0231-5011600
- Fax:
-
0231-5011650
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 07:30 - 15:30
- Di:
- 07:30 - 15:30
- Mi:
- 07:30 - 15:30
- Do:
- 07:30 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 14:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Am Gottesacker 25
44143 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der Stadtbahnlinie U47 Haltestelle Hauptfriedhof, mit der S-Bahn Bhf. Knappschaftskrankenhaus und mit der Buslinie 427, Haltestelle EuropaschuleDiesen Service erhalten Sie
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Gebühren
Gebühren lt. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Voraussetzungen
Nachweis des Nutzungs- bzw. Belegungsrechtes durch Urkunde.
Unterlagen
Urkunde über das Nutzungs- bzw. Belegungsrecht an einer Grabstätte
Grabmalantrag
Rechtsgrundlagen
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund