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Servicebeschreibung
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Gewerbeummeldung
Gewerbeummeldung
Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens innerhalb Dortmunds verlegen oder der Gegenstand Ihres Gewerbes wechselt oder ausgedehnt werden soll, ist eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich.
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie ihre Betriebsstätte innerhalb Dortmunds verlegen oder wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit verändern oder ausdehnen.
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen auf http://www.startercenter.nrw/de/anmelden/ueberblick zur Verfügung.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
- Telefon:
-
0231 50-22841
- Email:
Öffnungszeiten:
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen. Achtung: Beim Betreten der Dienstgebäude Olpe 1, Kampstraße 47, Bornstraße 124, Nordmarkt 3 und Kleppingstraße 21-23 gilt die Pflicht, eine FFP2- oder KN-95-Maske zu tragen!!!
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44122 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW soll perspektivisch zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft entwickelt werden. Derzeit ist die elektronische medienbruchfreie Anzeige eines Gewerbes über dieses Portal möglich.
Gewerbeummeldung
Links
Gebühren
Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Voraussetzungen
Gegebenfalls kann eine Erlaubnis bzw. ein Nachweis der Handwerkskammer erforderlich sein, wenn die neu ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. eintragungspflichtig ist.
Unterlagen
- Mündliche oder formlose Anzeige
- Kopie des Personalausweises/Passes mit Aufenthaltsnachweis
- Neuer Handelsregisterauszug, wenn Ihre Firma beim Amtsgericht registriert ist.
- Gegebenenfalls Vollmacht anderer Beteiligter
- Gegebenenfalls Erlaubnis bzw. Nachweis der Handwerkskammer
Fristen
Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (=sofort) mit Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlagen
§§ 14, 15 Gewerbeordnung