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Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Hier können Sie in Kürze alle Anliegen rund um die Gewerbesteuer online erledigen.
Sie möchten die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen, eine*n neue*n Empfangsbevollmächtigten angeben oder Ihre neue Anschrift melden? Dies alles und noch mehr können Sie in Kürze bequem über unser Online-Formular erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.
Hinweise:
- Für Gewerbean-, ab- und –ummeldungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
- An die vom Finanzamt ermittelten Grundlagen ist die Stadt Dortmund zwingend gebunden, d.h. sie kann diesbezüglich keine abweichenden Entscheidungen treffen. Daraus folgt, dass Einwendungen (z.B. bezüglich der Höhe der Steuer) beim Finanzamt geltend gemacht werden müssen, damit von dort ein neuer Grundlagenbescheid erlassen wird. Setzen Sie uns gern über Ihre Mitteilung an das Finanzamt in Kenntnis, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Stadtkasse und Steueramt
Gewerbesteuer
- Fax:
-
0231/50-26014
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Terminabsprachen nach Vereinbarung
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Stadtgarten und mit der S - Bahn Bhf. StadthausDiesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Mitteilung einer Anschriftsänderung
SEPA Lastschriftmandat
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Fristen
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie einen geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Gewerbesteuerfestsetzung sind die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Satzung über die Erhebung der Realsteuern, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.