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Servicebeschreibung
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Gewässeraufsicht
Gewässeraufsicht
Kontrolle des Gewässerzustandes mit dem Ziel, Maßnahmen zu verhindern und ggf. Zustände zurück zu führen, die den wassergesetzlichen Anforderungen an Gewässer widersprechen
Durchführung von Gewässerschau und Deichschau
Ordnungswidrigkeitsverfahren bei gewässerunverträglicher Gewässernutzung
Prüfung von Gewässerunterhaltungsplänen
Stellungnahme zu Bauvorhaben und Bauleitplanungen
Technische Prüfung der Anlagenbemessung und Bemessungsgrundlagen
Prüfung und Genehmigung von Anlagen im/am Gewässer
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Gewässerbewirtschaftung
Umweltamt
- Telefon:
-
0231 50-25422
- Fax:
-
0231 50-25428
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Informationsblätter
Hier erhalten Sie Information zur Erstellung von Antragsunerlagen für Anlagen, die in oder an Gewässern bzw. in Überschwemmungsgebieten angesiedelt sind.
Gebühren
Erlaubnis/Abweisung von Gewässerbenutzung -
Baukosten bis 50.000 € - 2% der Baukosten
Baukosten 50.000 bis 500.000 - zusätzlich 0,2 %
(mindestens jedoch 100 €)
Voraussetzungen
Gewässer II. Ordnung
Lage der Gewässerbenutzung/Anlage im/am Gewässer im Stadtgebiet Dortmund
Mengenmäßige Zuständigkeit lt. Zuständigkeitsverordnung technischer Umweltschutz
Unterlagen
schriftlicher Antrag mit weiteren Unterlagen (download unter www.dortmund.de)
Fristen
ca. 8 bis 12 Wochen nach Vorlage vollständiger und prüfbarer Antragsunterlagen
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Landeswassergesetz