Serviceportal
>
Stadtportal dortmund.de
>
Rathaus & Bürgerservice
>
Serviceportal
>
Services und Formulare
>
Servicebeschreibung
PA_ProductCatalogViewer
Familienergänzende und -ersetzende Hilfen
Familienergänzende und -ersetzende Hilfen
Wenn eine ambulante Hilfe zur Erziehung im elterlichen Haushalt der Problematik des jungen Menschen oder seiner Familie nicht gerecht wird, ist es möglich, diese Hilfe an einem anderen Ort zu leisten.
Soziales Lernen, schulische Förderung und Elternarbeit stehen im Mittelpunkt der Arbeit von Tagesgruppen. Diese sind eine intensive Form der Betreuung, durch die Fremdunterbringung vermieden werden soll. Die Kinder oder Jugendlichen bleiben in ihrer Familie, werden aber wochentags betreut.
Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie werden in Pflegefamilien, Heime und Wohngruppen oder in Einzelbetreuungen geleistet und sind zeitlich befristete oder auf Dauer angelegt. Ist ein Kind oder Jugendlicher fremd untergebracht, ist der Kontakt zur Ursprungsfamilie aufrechtzuerhalten, wenn keine zwingenden Gründe dem entgegenstehen. Rückführungen in die Ursprungsfamilien sind, wenn möglich, durchzuführen.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Jugendamt
Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienste)
- Telefon:
-
(0231) 50 - 0
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 10:00
- Di:
- 08:00 - 10:00
- Mi:
- -
- Do:
- 08:00 - 10:00
- Fr:
- 08:00 - 10:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Ostwall 64
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Gebühren
Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in Tagesgruppen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden (§§ 91 bis 96 SGB VIII). Die Höhe errechnet das Jugendamt. Diese richtet sich nach dem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen zahlen nur wenig oder nichts. Auf keinen Fall darf eine notwendige Hilfe an Kostenfragen scheitern.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):
§19 „Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder“
§33 „Vollzeitpflege“
§34 „Heimerziehung/sonstige Wohnformen“
§35 „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“