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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellerlaubnis

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellerlaubnis

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellerlaubnis

Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten bedarf der vorherigen Erlaubnis der Ordnungsbehörde (Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung). Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und ist bundesweit gültig. Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an den Orten erfolgen, die für die Aufstellung der Spielgeräte geeignet sind und für die die Ordnungsbehörde eine Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung) erteilt hat. Welche Angaben muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis enthalten?
  • Daten zum*zur Antragsteller*in (Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse)
  • Antragsdatum
  • Betriebsanschrift / Büroanschrift

Kontakt

Name der Behörde:
Ordnungsamt
Spielrecht und illegale Gewerbeausübung
Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragstellenden) Buchstaben A-K
Visitenkarte:
Telefon:

02 31 50 23 39 5

Email:

spielrecht@stadtdo.de

Öffnungszeiten:

Anfahrt:

Adresse:

Olpe 1
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).
Name der Behörde:
Ordnungsamt
Spielrecht und illegale Gewerbeausübung
Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragstellenden) Buchstaben L-Z
Visitenkarte:
Telefon:

02 31 50 27 45 7

Öffnungszeiten:

Anfahrt:

Adresse:

Olpe 1
44135 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).

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schriftlich

digital

Gebühren

Die Kosten für eine Allgemeine Aufstellerlaubnis liegen zwischen 1.050 Euro und 5.000 Euro und werden bei Antragstellung fällig.

Unterlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundeszentralregister Berlin (Zu beantragen bei der Meldebehörde; Dortmund: Bürgerdienste ) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt. Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Niederlassungserlaubnis und Arbeitsgenehmigung
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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