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Führungszeugnis beantragen

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Führungszeugnis beantragen

Allgemeine Informationen
  • Behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person
  • Der Antrag wird bei der örtlichen Meldebehörde Ihres Wohnortes gestellt
  • Für Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und weiterer EU-Staatsangehörigkeit oder ausschließlich weiterer EU-Staatsangehörigkeit müssen Europäische Führungszeugnisse ausgestellt werden
  • Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt
Unterschiedliche Verwendungszwecke
  • Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgeber*innen)
  • Für Behörden (z. B. für eine Gewerbeanmeldung oder Einstellung bei öffentlichen Arbeitgeber*innen)
  • Erweitertes Führungszeugnis: Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen). Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle erforderlich (§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen? Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt
  • Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Schriftlich per Vordruck und Beglaubigung der Unterschrift oder
  • formlos; in diesem Fall sind in dem Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben; die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss ebenfalls beglaubigt sein
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen (ab 14 Jahren) kann der Antrag von dem Antragsteller selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Erhalt des Führungszeugnisses
  • Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt
  • Führungszeugnis bei privaten Gründen: Zustellung an Ihre Anschrift
  • Führungszeugnis für Behörden: Zustellung direkt an die Behörde
  • Bearbeitungszeit: ungefähr 10-14 Tage.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar richten an: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn Informationen des Bundesamtes für Justiz:

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-29831 oder 0231/50-29837

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)"

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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Email:

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Dienstleister:

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck, Bürgerdienste Aplerbeck"

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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-24812

Email:

bvst-brackel@dortmund.de

Dienstleister:

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel (nicht barrierefrei)"

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Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-25439

Email:

bvst-eving@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving"

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde
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0231/50-13332

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0231/50-24419

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bvst-hoerde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde, Bürgerdienste Hörde"

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Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28371

Email:

bvst-hombruch@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Bürgerdienste Hombruch"

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde
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Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28433

Email:

bvst-huckarde@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde, Bürgerdienste Huckarde"

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Rahmer Straße 15
44369 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-10941

Email:

bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Bürgerdienste Lütgendortmund"

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Limbecker Straße 31
44388 Dortmund

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Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede
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0231/50-13332

Fax:

0231/50-28080

Email:

bvst-mengede@stadtdo.de

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Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Bürgerdienste Mengede"

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08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

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Name der Behörde:
Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-28855

Email:

bvst-scharnhorst@stadtdo.de

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Internet:

"Bürgerdienste
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Scharnhorst, Bürgerdienste Scharnhorst"

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08:00 - 16:00
Di:
08:00 - 16:00
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Do:
08:00 - 18:00
Fr:
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Adresse:

Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund

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Online Services und Formulare

Online-Antrag (elektronischer Personalausweis notwendig)
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz
Führungszeugnis
Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses

Informationsblätter

Führungszeugnisse
Führungszeugnisse online beantragen

Gebühren

13,00 € je Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dortmund gemeldet
  • 14. Lebensjahr vollendet

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis bzw. Reisepass)
Für Behörden zusätzlich:
  • Name und Anschrift der anfordernden Behörde
  • Aktenzeichen oder Verwendungszweck
Bei schriftlicher Antragstellung:
  • Antrag mit Unterschrift (formlos oder Antragsvordruck) und Beglaubigung der Unterschrift
Bei Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses:
  • schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Fristen

ca. 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 30 und 30a Bundeszentralregistergesetz
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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