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Führerschein

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Allgemeines

Zum Führen von Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheines erteilt. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen (Polizei) auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen. Abgabe von Führerscheinanträgen durch Fahrschulen: bis auf Weiteres nur per Post und gegen Rechnung. Nähere Informationen unter fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Fahrplanauskunft (VRR)

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Kontaktformular Fahrerlaubnisangelegenheiten
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Informationsblätter

Information Art 13 DSGVO Fahrerlaubniswesen
Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten
Pflichtumtausch Führerschein
Führerscheinpflichtumtausch Infozettel

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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