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Servicebeschreibung
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Führerschein (Erstmaliger Erwerb)
Führerschein (Erstmaliger Erwerb)
Beantragung eines Führerscheins mit allen notwendigen Unterlagen
Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können.
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt notwendig.
Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden.
Sollten Sie noch nicht volljährig sein und sich für das Begleitete Fahren beziehungsweise den Autoführerschein mit 17 Jahren interessieren, klicken Sie bitte rechts auf den entsprechenden Link.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
Online Services und Formulare
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
- ab 44,70 € (Klassen:AM, A1, A2, A, B)
- zzgl. 28,60€ bei Eintragung der Schlüsselzahl B197
- 12,80 € Änderung des Prüfauftrags, z.B. bei Fahrschulwechsel
Unterlagen
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Personalausweis oder Pass
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
- Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
- Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
Fristen
ca. 4 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlagen
§21 FeV