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Führerschein (Erstmaliger Erwerb)

Führerschein (Erstmaliger Erwerb)

Führerschein (Erstmaliger Erwerb)

Beantragung eines Führerscheins mit allen notwendigen Unterlagen

Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können. Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt notwendig. Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden. Sollten Sie noch nicht volljährig sein und sich für das Begleitete Fahren beziehungsweise den Autoführerschein mit 17 Jahren interessieren, klicken Sie bitte rechts auf den entsprechenden Link.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

Online Services und Formulare

Kontaktformular Fahrerlaubnisangelegenheiten
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.

Gebühren

  • ab 44,70 € (Klassen:AM, A1, A2, A, B)
  • zzgl. 28,60€ bei Eintragung der Schlüsselzahl B197
  • 12,80 € Änderung des Prüfauftrags, z.B. bei Fahrschulwechsel

Unterlagen

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
  • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
Grundsätzlich muss der Name und die Anschrift der Fahrschule angegeben werden, bei der die Ausbildung durchgeführt werden soll.

Fristen

ca. 4 bis 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

§21 FeV
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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