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Führerschein (Berufskraftfahrer- Schlüsselzahl 95)

Führerschein (Berufskraftfahrer- Schlüsselzahl 95)

Führerschein (Berufskraftfahrer- Schlüsselzahl 95)

Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Nachweis der Qualifikation für Berufskraftfahrer)

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D und DE weisen Berufskraftfahrer ihre Qualifikation nach. Sie wird regelmäßig für fünf Jahre befristet. Die Eintragung kann grundsätzlich mit den Gültigkeitszeiträumen der o.g. Fahrerlaubnisklassen und/oder der Fahrerkarte synchronisiert werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei einer Verlängerung oder Neubeantragung der Schlüsselzahl 95 können Sie ab dem 23.05.2021 ein Fahrerqualifikationsnachweis im Scheckkartenformat beantragen.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50 - 2 65 55

Fax:

0231/50-26428

Email:

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 12:00   13:00 - 16:00
Mi:
07:00 - 12:00
Do:
07:00 - 12:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

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Gebühren

37,60€ inkl. neuem Führerschein.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der gültige Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE, D oder DE sowie Nachweise über die bestandenen Prüfungen bzw. bei Weiterbildung über die geleisteten Seminarmodule.

Unterlagen

Grundqualifikation (erstmalige Eintragung):
  • Nachweis über die bestandenen Prüfungen im Original
ODER
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder
"Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Original -aktueller Führerschein -biometrisches Passfoto Weiterbildung (Folge-Eintragung):
  • Nachweise über die absolvierten Module der Weiterbildung im Original
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passfoto

Fristen

ca. 4 bis 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG) Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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