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Servicebeschreibung
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Führerschein (Probezeit)
Führerschein (Probezeit)
Information über die Probezeit nach erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird beim erstmaligen Erwerb für einen Zeitraum von 2 Jahren auf Probe erteilt (außer Klassen M, L, T). Sie unterliegen damit während der Probezeit einer besonderen Aufsicht. Bestimmte Verkehrsverstöße können, je nach Art, bereits nach nur einer Auffälligkeit zu einer Nachschulung führen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht nicht beachtet, Überholen trotz Überholverbot).
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage § 2a Straßenverkehrsgesetz