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Servicebeschreibung
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Führerschein ab 15 (Klasse AM)
Führerschein ab 15 (Klasse AM)
Beantragung eines Führerscheins mit allen notwendigen Unterlagen
In Nordrhein-Westfalen ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahren abgesenkt worden. Zuvor war es in einigen anderen Bundesländeren bereits möglich, die Klasse AM mit 15 Jahren zu erhalten. Bis zum 16. Geburtstag darf die Klasse AM nur in den Bundesländern genutzt werden, die ebenfalls das Mindestalter auf 15 Jahre gesenkt haben. Aktuell sind dies Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.
Es gelten im Übrigen die Regelungen, die auch bisher für die Klasse AM galten.
Die Antragsstellung ist ab einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Ein Hinweis zu den sogenannten Micro-Cars: Regelmäßig genügt für die meisten Micro-Cars die Fahrerlaubnisklasse AM. Dadurch können Sie zukünftig bereits mit 15 Jahren ein solches Micro-Car fahren. Beachten Sie aber bitte, dass Sie die Ausbildung und Prüfung für die Klasse AM auf einem Zweirad absolvieren müssen. Ob das von Ihnen ins Auge gefasste Fahrzeug mit der Klasse AM gefahren werden kann, erfahren Sie am einfachsten beim Anbieter. Ob Fahrschulen auch Fahrstunden mit Micro-Cars anbieten, müssten Sie bitte selbständig klären. Eine Übersicht hierzu liegt der Stadt Dortmund nicht vor, Empfehlungen sind aus Wettbewerbsgründen nicht möglich.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
43,90 €.
Unterlagen
s. Link oder Servicebeschreibung "Führerschein Erstmaliger Erwerb"
Rechtsgrundlagen
§§ 6, 10 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit der Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre NRW