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Führerschein - Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus Altersgründen

Führerschein - Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus Altersgründen

Führerschein - Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus Altersgründen

Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und möchten Ihren Führerschein zurückgeben? Ihren Führerschein im Original können Sie zusammen mit einer unterschriebenen Verzichtserklärung (Vordruckformular als Download auf dieser Seite) persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder in jeder Bezirksverwaltungsstelle abgeben. Sie können diese mit dem Führerschein im Original ebenfalls per Post an uns versenden.

Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und wollen Ihren Führerschein zurückgeben? Bitte überlegen Sie diesen Schritt gut. Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann nicht einfach widerrufen werden. Sind Sie sich sicher, dass Sie zukünftig nicht mehr selbst Auto fahren wollen, weil Sie sich dazu nicht mehr sicher in der Lage sehen, danken wir Ihnen für Ihre umsichtige Entscheidung, die auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen kann. Ihren Führerschein im Original können Sie zusammen mit einer unterschriebenen Verzichtserklärung (Vordruckformular als Download auf dieser Seite) persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder in jeder Bezirksverwaltungsstelle abgeben. Sie können diese mit dem Führerschein im Original ebenfalls per Post an uns versenden. Bitte richten Sie die Erklärung dann an Stadt Dortmund Führerscheinstelle Südwall 2-4 44122 Dortmund Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Führerschein ungültig gestempelt und Sie bekommen diesen als Andenken zurück. Sie erhalten außerdem eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe des Führerscheines. Als Anerkennung Ihrer umsichtigen Entscheidung bieten Ihnen der Westfalenpark, der Zoo Dortmund oder die Dortmunder Stadtwerke DSW21 eine kleine Aufmerksamkeit an. Bitte beachten Sie, dass hierauf kein Rechtsanspruch besteht, die Partner die Aufmerksamkeit freiwillig gewähren und Sie nur eines der drei Angebote in Anspruch nehmen können. Die aktuellen Angebote finden Sie im Vordruck „Verzichtserklärung“ (Download auf dieser Seite). Sie sind sich noch nicht sicher? Falls Sie noch überlegen, ob es ratsam wäre, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, finden Sie - auch als Angehörige eines/einer Betroffenen - hier einige Hinweise als Anregung, die allerdings keinesfalls abschließend sind. Natürlich ist das fortschreitende Alter allein kein Grund für eine verminderte Fahrtauglichkeit, doch einige Fähigkeiten nehmen irgendwann schleichend mit den Jahren ab. Dazu gehören etwa Sehschärfe, Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit oder die ausreichende Beweglichkeit der Halswirbelsäule. Fällt beispielsweise aufgrund von Unbeweglichkeiten der Blick über die Schulter beim Abbiegen im Straßenverkehr zunehmend schwerer, können Sie mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin oder auch einem Spezialisten/einer Spezialistin Möglichkeiten zur Kompensation besprechen. Auch bieten viele örtliche Fahrschulen oder Automobilclubs freiwillige Testfahrten an, bei denen Sie neben einer realistischen Einschätzung Ihrer Fähigkeiten auch nützliche Tipps zur Erhaltung Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten können. Die Ergebnisse dieser Fahrtests werden übrigens nicht an Behörden weitergeleitet, sondern dienen allein Ihrer Information. Bemerken Sie selbst oder Ihre Angehörigen jedoch gravierende Einschränkungen, oder kam es gar schon zu brenzligen Situationen, sollten Sie spätestens jetzt handeln. So sollten Sie entweder eine solche Testfahrt wahrnehmen oder auch direkt den - verständlicherweise - oft schwierigen Entschluss fassen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, bevor es zu einem möglicherweise folgenschweren Unfall kommt. Bitte bedenken Sie, dass neben Ihrer eigenen Gesundheit auch immer die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer - insbesondere unerfahrener Kinder - auf dem Spiel steht. Ist etwas passiert, das Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aufkommen lässt, sind Sie also im Verkehr negativ aufgefallen oder haben einen Unfall verursacht, bei dem sich der Verdacht einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit ergibt, erhält die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel direkt eine Mitteilung z.B. von der Polizei, aber auch von Dritten. Daraufhin werden nach erster Klärung des Sachverhaltes meist entweder fachärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten angefordert, oder bei klaren Sachverhalten auch sofort die Fahrerlaubnis entzogen. All dies hat zum Teil hohe Kosten zur Folge, denen Sie mit einem freiwilligen Verzicht zuvorkommen können. Gerne können Sie sich bei Unsicherheiten von uns beraten lassen, oder Sie suchen Rat bei einem/einer Verkehrsmediziner/in, einem Automobilclub oder einer Fahrschule vor Ort. Ihre Fahreignung wird bereits durch die Behörde angezweifelt? Auch bei einer laufenden Fahreignungsüberprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig vom Grund (z.B. Erkrankungen, Alkohol, Drogen) können Sie jederzeit auf die Fahrerlaubnis verzichten und möglicherweise noch anfallenden Gebühren vorgreifen. Hinweis: Nach einem Verzicht sind Sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und dürfen somit keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-26428

Email:

fahreignung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 10:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 10:00   13:00 - 16:00
Mi:
-
Do:
07:00 - 10:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 10:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

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