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Servicebeschreibung
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Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige
Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige
Aufbau von Rentenansprüchen Antragstellung erforderlich
Aufbau von Rentenansprüchen von selbständig Tätigen. Es sollte jedoch vor der Antragstellung eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Versicherungsamt
- Telefon:
-
0231/50-22554; 0231/50-26935
- Fax:
-
0231/50-26015
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Jetzt Online-Termin reservieren
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
telefonisch
digital
Online Services und Formulare
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Gebühren
keine
Voraussetzungen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- keine Versicherungspflicht (bei freiwilliger Versicherung) oder nicht nur vorübergehende selbständige Tätigkeit, die nicht versicherungspflichtig ist
- Die Altersgrenze für die Zahlung der Regelaltersrente ist noch nicht erreicht
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die selbständige Tätigkeit
Fristen
Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)