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Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

Aufbau von Rentenansprüchen Antragstellung erforderlich

Aufbau von Rentenansprüchen von selbständig Tätigen. Es sollte jedoch vor der Antragstellung eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Anfahrt:

Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

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schriftlich

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Online Services und Formulare

Online Antrag
Online Anträge sind direkt über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Gebühren

keine

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • keine Versicherungspflicht (bei freiwilliger Versicherung) oder nicht nur vorübergehende selbständige Tätigkeit, die nicht versicherungspflichtig ist
  • Die Altersgrenze für die Zahlung der Regelaltersrente ist noch nicht erreicht

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die selbständige Tätigkeit

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers

Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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