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Servicebeschreibung
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Eigentumsförderung
Eigentumsförderung
Das Land NRW fördert den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass
Gefördert werden der Erwerb einer Bestandsimmobilie, der Bau von Wohneigentum (Neubau, Anbau, Nutzungsänderung) und der Ersterwerb von einem Bauträger.
Die Darlehenshöhe ist von der Größe des Haushalts abhängig, der im Förderobjekt einziehen wird.
Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 177.000 Euro und für die Einkommensgruppe B 106.000 Euro zuzüglich eines Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 23.000 Euro. Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 Euro erhöht werden, wenn das Objekt barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen ist.
Für Immobilien bzw. Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden.
Bei Neubaumaßnahmen kann ein Zusatzdarlehen für Standortaufbereitungen (z.B. Abrisskosten) in Höhe von 75 % der Kosten, max. 25.000 Euro gewährt werden.
Außerdem kann bei Neubaumaßnahmen ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz in Höhe von 1,30 Euro/kg verbautem Holz, max. 17.000 Euro gewährt werden.
Auf die Darlehen kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) beantragt werden.
Dieser beträgt 10 % des Grunddarlehens inklusive des Familienbonus und des Zusatzdarlehens für barrierefreie Objekte und
50 % der Zusatzdarlehen "standortbedingte Mehrkosten", "Bauen mit Holz" und "BEG Effizienzhaus 40 Standard".
Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von mind. 30 Jahren und wird mit 0,5 % p.a. verzinst. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und die Tilgungsrate 2 % bei Bestanderwerb und 1 % bei Neubau oder Ersterwerb.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.
Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Eigentumsförderung" nutzen.
Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Wohnen
Wohnraumförderung
- Telefon:
-
0231/50-23958
- Fax:
-
0231/50-23948
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Mo:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 07:30 - 12:00
- Mi:
- -
- Do:
- 07:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 07:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Links
Auf der Homepage der NRW.BANK können Sie ergänzende Informationen zur Eigentumsförderung erhalten.
Die Eigentumsförderung ist einkommensabhängig. Die aktuellen Einkommensgrenzen sind in dieser Tabelle aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Einkommensprüfung sehr individuell ist und von Ihrer Haushalts- und Einkommensituation abhängig ist. Die Mitarbeitenden des Teams Wohnraumförderung beraten Sie gerne und prüfen Ihre Förderberechtigung.
Auf der Homepage des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBG NRW) können Sie ergänzende Informationen zur Eigentumsförderung erhalten.
Die NRW.BANK erklärt Ihnen die Voraussetzungen zur Eigentumsförderung der NRW.BANK in einem kurzen Video. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Teams Wohnraumförderung gerne zur Verfügung.
Ob Sie förderberechtigt sind, können Sie durch den Chancenprüfer ermitteln.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 1 % des gewährten Förderdarlehens, mindestens jedoch 600,00 Euro.
Voraussetzungen
- Das Bauvorhaben bzw. Förderobjekt liegt in Dortmund.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.
- Das Einkommen des Haushaltes muss unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegen.
- Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
- Die Gesamtkosten sind angemessen
Unterlagen
Für eine Beratung vor Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen (z.B. Gehaltsabrechungen oder Rentenbescheide)
- Letzter Einkommenssteuerbescheid
- Erklärung in welcher Höhe Eigenkapital vorhanden ist
- Nachweise über Kindergeld und Kindergeldzuschlag/ -zuschuss
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten
- Erklärung über die Höhe der Werbungskosten
- Grundrisse
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche nach WoFlV
- Exposé
Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung
10 häufig gestellte Fragen
- Wer wird gefördert?
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- Was wird gefördert?
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- Wie hoch ist das Förderdarlehen?
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- Wie sind die Darlehenskonditionen?
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- Wie werden die Darlehen ausgezahlt?
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- Gibt es einen Zuschuss?
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- Ist Eigenkapital erforderlich?
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- Werden die Förderdarlehen im Grundbuch abgesichert?
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- Darf ich vor Antragsstellung bzw. Erteilung der Förderzusage Verträge unterschreiben?
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- Gibt es eine Beispieldarlehensberechnung?
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