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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen

Die Stadt Dortmund fördert klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung befestigter Flächen. Ziel ist eine klimatische Entlastung durch die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser vor Ort. Förderanträge können von Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften, Erbbauberechtigten und Hausverwalter*innen beim Umweltamt der Stadt Dortmund gestellt werden.

Was wird gefördert? 1. Dachbegrünungen mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von 8 cm Zuwendungsfähig sind insbesondere alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen. Darüber hinaus die Ausgaben für Entwurf, Planung und Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen. 2. Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen Zuwendungsfähig sind Fassadenbegrünungen bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen inkl. Ausgaben für Entwurf, Planung und Durchführung durch ein Fachunternehmen. Hierzu gehören Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen sowie vegetationstechnische Arbeiten zur Herstellung eines geeigneten Pflanzbereichs und vorbereitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation stehen (z.B. Entsiegelung/Bodenaustausch). 3. Entsiegelung befestigter Flächen und deren Umwandlung in Vegetationsfläche Zuwendungsfähig sind alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung und anschließenden Begrünung stehen sowie die Kosten für die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Darüber hinaus die Entsorgungskosten des alten Bodenbelags. Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, das heißt, es muss vor Ort versichert werden. Wie hoch ist die Förderung? Dach- und Fassadenbegrünung: Gefördert werden 50 % der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche. Entsiegelung: Gefördert werden 50 % der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 20 Euro pro Quadratmeter entsiegelter und begrünter Fläche.

Kontakt

Name der Behörde:
Umweltamt
Klimaschutz und Klimaanpassung
Umweltamt der Stadt Dortmund
Visitenkarte:
Telefon:

0231 50-25422

Fax:

0231 50-25428

Email:

umweltamt@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Umweltamt
Klimaschutz und Klimaanpassung"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
08:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Di:
08:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Mi:
08:30 - 12:00   13:00 - 15:00
Do:
08:30 - 12:00   13:00 - 17:00
Fr:
08:30 - 12:00

Anfahrt:

Adresse:

Brückstraße 45
44135 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)
Name der Behörde:
Umweltamt
Klimaschutz und Klimaanpassung
dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Visitenkarte:
Telefon:

0231 50-25281

Fax:

0231 50-25422

Email:

dlze@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Umweltamt
Klimaschutz und Klimaanpassung"

Öffnungszeiten:

Per Videoberatung ist das dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz auch in der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürger da.0231 50-25281 joachim.mueller@stadtdo.de

Mo:
-
Di:
09:00 - 12:00   14:00 - 16:00
Mi:
09:00 - 12:00   14:00 - 16:00
Do:
-   14:00 - 18:00
Fr:
-

Anfahrt:

Adresse:

Kleppingstraße 37
44135 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

UBahn Stadtgarten

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Online Services und Formulare

Förderantrag für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Flächenentsiegelung
Förderantrag für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Flächenentsiegelung

Informationsblätter

Förderrichtlinie Begrünungsförderung
Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung

Voraussetzungen

  1. Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
  2. Die beantragten Maßnahmen müssen einen Beitrag zur Abmilderung der Klimafolgen in Dortmund leisten. Dies ist der Fall, sofern die Maßnahmen innerhalb eines vom Regionalverband Ruhr (RVR) ausgewiesenen Vorstadt-, Stadtrand-, Stadt-, Innenstadt- oder Gewerbe-/Industrieklimas liegen. Kartografische Informationen zum Stadtklima finden Sie auf den Klimakarten des RVR.
  3. Gefördert werden ausschließlich durch qualifizierte Fachfirmen ausgeführte Maßnahmen.
  4. Gefördert werden ausschließlich an Bestandgebäuden durchgeführte Maßnahmen. Maßnahmen an Neubauten (bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme) sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Unterlagen

Neben dem Förderantragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Fotos des jetzigen Zustandes der Dachfläche/Fassadenfläche/versiegelten Fläche
  • Eigentumsnachweis (z.B. aktueller Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug)
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Plan oder maßstäbliche Skizze, aus dem/der die für die Begrünung vorgesehene Fläche zweifelsfrei entnommen werden kann
  • Angebote von drei Fachfirmen über die auszuführenden Arbeiten (soweit möglich, mindestens jedoch ein Angebot)
  • Beschlussfassung der Eigentümer*innengemeinschaft über die Maßnahme, falls die antragstellende Person Hausverwalter*in ist
Antragsfrist ist der 31.10.2023. Den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen können Sie hier einreichen: Stadt Dortmund Umweltamt, 60/5-1 Brückstraße 45 44122 Dortmund Oder schicken Sie ihn per E-Mail an lschuetrumpf@stadtdo.de.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für eine Bwilligung ist die Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung vom 15.07.2022.
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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