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Umweltzone (Fahren/ Parken in der Umweltzone)

Umweltzone (Fahren/ Parken in der Umweltzone)

Umweltzone (Fahren/ Parken in der Umweltzone)

Seit dem 01.01.2012 ist die Umweltzone "Ruhrgebiet" in Kraft getreten. Danach gibt es eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet.

Die Umweltzone erstreckt sich von Dortmund bis Duisburg. Das Gebiet der Dortmunder Umweltzone wurde dabei ebenfalls erweitert. Die Umweltzone darf seit dem 01.07.2014 nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mit einer grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für das Parken innerhalb der Umweltzone. Hintergründe zur Einrichtung einer Umweltzone können auf den Informationsseiten des Umweltamtes nachgelesen werden. In dem nebenstehenden Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' wird beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, die Umweltzone mit einem Kraftfahrzeug zu befahren. Gleichzeitig können Sie dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Außerdem können Sie prüfen lassen, ob eine Adresse in der Umweltzone liegt oder nicht.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Backoffice-Kfz
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13331 oder 13332

Fax:

0231/50-26333

Email:

buergerdienste@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Backoffice-Kfz"

Öffnungszeiten:

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

Infos zur Barrierefreiheit

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Netzplan mit Linieninfos

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

telefonisch

Online Services und Formulare

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Privatpersonen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Privatpersonen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Wohnmobilbesitzer
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Wohnmobilbesitzer
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Gewerbetreibende
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Gewerbetreibende

Gebühren

Feinstaubplaketten können persönlich bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt oder in den Bezirksverwaltungstellen beantragt werden. Kosten: 5,00 € Ausnahmegenehmigung: von 10,00 € bis 100,00 € je nach Ausnahmetatbestand, Kraftfahrzeugtyp und Dauer der Genehmigung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich und werden in dem Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' individuell dargestellt.

Unterlagen

Für die Bestellung einer Feinstaubplakette wird die Angabe des Kraftfahrzeugkennzeichens benötigt. Welche Unterlagen für eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, ergibt sich aus der individuellen Situation. Diese kann mit Hilfe des Geschäftsvorfalles 'Fahren in der Umweltzone' überprüft werden.

Fristen

Eine Feinstaubplakette und eine Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag nach Prüfung kurzfristig ausgestellt. Besondere Fristen für den Antrag sind nicht zu beachten. Eine Feinstaubplakette ist unbegrenzt gültig. Ausnahmegenehmigungen unterliegen unterschiedlichen Befristungen, die wiederrum in dem Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' individuell nachgelesen werden können.

Rechtsgrundlagen

Bundesimmissionsschutzgesetz Straßenverkehrs-Zulassungsordnung Straßenverkehrsordnung Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan "Ruhrgebiet Ost"

3 häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich ohne oder mit nicht ausreichender Plakette die Umweltzone befahre?
Wie kann ich nachweisen, dass ich eine Ausnahmegenehmigung habe?
Gilt eine Ausnahmegenehmigung auch in anderen Umweltzonen?
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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