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Servicebeschreibung
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Fahrdienst für Behinderte Menschen in Dortmund
Fahrdienst für Behinderte Menschen in Dortmund
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund ist ein Angebot des Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht mehr mobil sind.
Neuerungen seit 01.01.2020: Die Fahrdienst Georg GmbH ist als Partnerin der Stadt Dortmund für die Ausführung der Fahrten verantwortlich. Als alteingesessenes Dortmunder Familienunternehmen bringt die Fahrdienst Georg GmbH jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Krankenfahrten mit.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Fahrdienst für behinderte Menschen
- Telefon:
-
0231-50-23330
- Fax:
-
0231-50-26983
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
Anfahrt:
- Adresse:
-
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Gebühren
- Auf Antrag prüft das Sozialamt die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung zum Fahrdienst.
- Bis zu 100 Einzelfahrten ohne Eigenanteil sind möglich, wenn das Nettoeinkommen des/der Nutzenden (nicht das Familieneinkommen) unter 2.000 € im Monat liegt und er/sie nicht über mehr als 100.000 € verwertbares Vermögen verfügt.
- Bis zu 30 Einzelfahrten ohne Eigenanteil sind möglich, wenn das Nettoeinkommen des/der Nutzenden (nicht das Familieneinkommen) über 2.000 € im Monat liegt und er/sie über mehr als 100.000 € verwertbares Vermögen verfügt.
- Ist das Freifahrtkontingent erschöpft, sind für die 31. bis 100. Fahrt je 25 € Eigenanteil zu entrichten.
- Ab 101. Fahrt muss, unabhängig von Einkommen und Vermögen, 50 € Eigenanteil pro Fahrt entrichtet werden. Der Eigenanteil muss im Voraus bezahlt werden.
- Hin- und Rückfahrt zu einem Ziel zählen als zwei einzelne Fahrten.
Voraussetzungen
Personen, die in Dortmund wohnen und einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder einem vergleichbaren Nachweis darüber besitzen, dass sie aufgrund der Art und Schwere ihrer körperlichen Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel oder reguläre Taxifahrzeuge nicht oder nur mit besonderen Schwierigkeiten nutzen können und weder über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, noch mit einem Kraftfahrzeug eines Familien- oder Haushaltsangehörigen befördert werden können.
Fristen
Es wird empfohlen, planbare Fahrten vorzubestellen. Dies ist bis sieben Tage im Voraus möglich. Sollte der von Ihnen gewünschte Fahrtermin bereits belegt sein, werden Ihnen gerne Ausweichtermine angeboten.
Rechtsgrundlagen
Dieses Angebot basiert sowohl auf der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neun als auch auf einem zusätzlichen freiwilligen Leistungsangebot der Stadt Dortmund.