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Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Antragsaufnahme, damit Rentenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger erstattet werden können.

Auf Antragstellung werden die vom Versicherten gezahlten Beiträge erstattet, wenn eine zuküftige Rentenzahlung nicht möglich ist.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Versicherungsamt
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-22554; 0231/50-26935

Fax:

0231/50-26015

Email:

rentenversicherung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Versicherungsamt"

Öffnungszeiten:

Jetzt Online-Termin reservieren

Anfahrt:

Adresse:

Löwenstraße 11
44135 Dortmund

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Diesen Service erhalten Sie

persönlich

schriftlich

Gebühren

keine

Voraussetzungen

  • Keine Versicherungspflicht
  • kein Anspruch auf freiwillige Versicherung
  • Die Wartezeit ist nicht erfüllt (Keine 60 Beitragsmonate)
  • Es besteht keine Möglichkeit mehr, die Wartezeit zu erfüllen.
  • Erreichen der Regelaltersrente (zur Zeit 65 Jahre und 3 Monate)
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Umzug ins Ausland (Keine EU und kein Staat, mit dem Verträge abgeschlossen wurden. Rücksprache mit der Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung,Hoher Wall 5, 44137 Dortmund, Telefon 206470)

Unterlagen

  • Versicherungsverlauf
  • Ernennungsurkunde
  • Nachweis des Umzuges

Fristen

Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein. Bearbeitung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Bearbeitungsdauer nicht bekannt.

Rechtsgrundlagen

§ 210 SGB VI
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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