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Servicebeschreibung
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Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Antragsaufnahme, damit Rentenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger erstattet werden können.
Auf Antragstellung werden die vom Versicherten gezahlten Beiträge erstattet, wenn eine zuküftige Rentenzahlung nicht möglich ist.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Versicherungsamt
- Telefon:
-
0231/50-22554; 0231/50-26935
- Fax:
-
0231/50-26015
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Jetzt Online-Termin reservieren
Anfahrt:
- Adresse:
-
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
keine
Voraussetzungen
- Keine Versicherungspflicht
- kein Anspruch auf freiwillige Versicherung
- Die Wartezeit ist nicht erfüllt (Keine 60 Beitragsmonate)
- Es besteht keine Möglichkeit mehr, die Wartezeit zu erfüllen.
- Erreichen der Regelaltersrente (zur Zeit 65 Jahre und 3 Monate)
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Umzug ins Ausland (Keine EU und kein Staat, mit dem Verträge abgeschlossen wurden. Rücksprache mit der Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung,Hoher Wall 5, 44137 Dortmund, Telefon 206470)
Unterlagen
- Versicherungsverlauf
- Ernennungsurkunde
- Nachweis des Umzuges
Fristen
Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein. Bearbeitung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Bearbeitungsdauer nicht bekannt.
Rechtsgrundlagen
§ 210 SGB VI