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Führerschein (Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Führerschein (Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Führerschein (Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Nach einer Entziehung muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

Im Regelfall wird die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen. In diesen Fällen bestimmt das Gericht auch, bis wann die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Dies ist die sogenannte Sperrfrist. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen. Die entzogene Fahrerlaubnis lebt nicht wieder auf. Die Fahrerlaubnis kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Sie erheblich gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen haben. Eine Sperrfrist wird von der Verwaltungsbehörde nicht ausgesprochen, allerdings darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sollte Ihnen durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, müssen sie ebenfalls wieder einen neuen Antrag stellen. Auch schwere Erkrankungen (z.B. Diabetes, Alkoholerkrankung, Anfallsleiden usw) führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Einen Antrag auf Neuerteilung können Sie natürlich auch in diesen Fällen stellen. Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis wegen einer Erkrankung entzogen worden sein, sprechen Sie vor Antragstellung mit Ihrem Arzt und der Fahrerlaubnisbehörde, ob bei Ihrer speziellen Erkrankung eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich ist. Im Rahmen der Antragsstellung werden wir alles Weitere mit Ihnen besprechen. Telefonische Auskünfte können wir in personenbezogenen Fragen nicht geben (Datenschutz). Wenn Sie Probleme mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis haben und sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

Kontakt

Name der Behörde:
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)
Visitenkarte:
Telefon:

0231/50-13332

Fax:

0231/50-26428

Email:

fahreignung@stadtdo.de

Dienstleister:

Internet:

"Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)"

Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung:

Mo:
07:00 - 10:00   13:00 - 16:00
Di:
07:00 - 10:00   13:00 - 16:00
Mi:
-
Do:
07:00 - 10:00   13:00 - 18:00
Fr:
07:00 - 10:00

Anfahrt:

Adresse:

Südwall 2-4
44137 Dortmund

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Gebühren

Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Gebühren zwischen 85,- und 225,-€ je nach Aufwand

Unterlagen

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis:
  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest für Klassen A1, A, B, BE, L, M, T, S
  • Bescheinigung über die Unterrichtung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV
  • augenärtzliches Gutachten / Zeugnis und ärztliche Bescheinigung für Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE
  • ein Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Augenbedeckung; Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen)

Fristen

Die Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist maximal 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zulässig. Bitte vergewissern Sie sich anhand des Urteils oder des Strafbefehls über den Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist.

Rechtsgrundlagen

§ 20 FeV
Statistikbild zur Erfassung der anonymisierten Aufrufzahlen

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