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Servicebeschreibung
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Elterngeld
Elterngeld
Eltern, die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll erwerbstätig sind, erhalten Elterngeld.
Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Für Geburten ab 01.07.2015 besteht daneben die Möglichkeit ElterngeldPlus zu beantragen: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.
Nicht nur die leiblichen Eltern sind elterngeldberechtigt, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Sozialamt
Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Schwerbehindertenangelegenheiten
- Telefon:
-
0231/50-0
- Fax:
-
0231/50-10775
- Email:
Öffnungszeiten:
Vorsprachen ohne Termin: Di 07:00 bis 11:00 Uhr Do 07:00 bis 11:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich
Anfahrt:
- Adresse:
-
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund
- Telefon:
-
0231/50-0
- Fax:
-
0231/50-10770
- Email:
Öffnungszeiten:
Vorsprachen ohne Termin: Di 07:00 bis 11:00 Uhr Do 07:00 bis 11:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich
Anfahrt:
- Adresse:
-
Unterer Brinkstraße 80
44141 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
Antrag auf Elterngeld (Stand September 2021)
Antrag auf Verschiebung aufgrund der Covid-19-Pandemie (Stand Januar 2021)
Erklärung für Alleinerziehende (Stand September 2021)
Erklärung für Selbstständige (Stand September 2021)
Informationsblätter
Erläuterungen zum Elterngeldantrag (Stand September 2021)
Erläuterungen zum Elterngeld aufgrund der Covid-19-Pandemie (Stand Januar 2021)
Links
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Elterngeld muss schriftlich durch ein spezielles Formular beantragt werden.
Unterlagen
- Geburtsbescheinigung, welche speziell vom Standesamt für die Elterngeldstelle ausgestellt wird
- Soll das Elterngeld das Erwerbseinkommen, welches vor der Geburt erzielt wurde, teilweise ersetzen, benötigen wir auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor dem Beginn der Mutterschutzfrist.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir einen Nachweis von der Krankenkasse über Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes.
- Nachweis über den Arbeitsgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während des Beschäftigungsverbotes.
- Wenn Sie nicht Angehörige oder Angehöriger eines EU-Staates sind, benötigen wir eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltstitel genannt) oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
- Steuerbescheid ( i.d.R. Kalenderjahr vor der Geburt ) bei Selbstständigen
- Sollte das Versorgungsamt noch weitere Unterlagen und Nachweise benötigen, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Ab Antragseingang kann Elterngeld nur für die letzten drei Monate rückwirkend bewilligt werden.
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
10 häufig gestellte Fragen
- In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
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- Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?
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- Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
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- Was gilt für Alleinerziehende oder in anderen Ausnahmefällen?
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- Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt?
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- Wie lange erhalte ich das Elterngeld?
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- Wann wird das Elterngeld gezahlt?
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- Kann ich in Teilzeit arbeiten, während ich Elterngeld bekomme?
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- Was muss ich tun, wenn eine Änderung eingetreten ist?
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- Welche Änderungen treten für Geburten ab 01.07.2015 ein?
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