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Servicebeschreibung
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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Die Fachstelle 35a des Jugendamtes Dortmund ist für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII zuständig.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Jugendamt
Fachstelle 35a
- Telefon:
-
0231/50-10964
- Fax:
-
0231/50-10193
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Ostwall 64
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital