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Servicebeschreibung
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Eheschließung (Durchführung)
Eheschließung (Durchführung)
Im Gegensatz zur Anmeldung der Eheschließung kann die Durchführung der Eheschließung in jedem deutschen Standesamt erfolgen. Im Regelfall finden Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes statt. Eine Eheschließung kann aber auch direkt nach der Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesbeamten erfolgen. ACHTUNG: Es kann KEIN Termin für eine Bürohochzeit vereinbart werden, da diese immer nur im Anschluss der Anmeldung der Eheschließung erfolgen kann. Hier findet aber keine feierliche Zeremonie, sondern lediglich der amtliche Teil einer Eheschließung findet im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung statt. Das ist die sog. "Blitzhochzeit" oder "Schreibtischtrauung".
Im Standesamt Dortmund können Trauungen sowohl im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten (bzw. Terminschienen) des Standesamtes, als auch im Bereich der sog. "Servicezeiten" (außerhalb der Öffnungszeiten) in städtischen Trauzimmern oder in einem Ambientetrauort durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort zur Verfügung steht.
Trauungen sind in den allgemeinen Öffnungszeiten in den städtischen Trauzimmern
- montags und dienstags von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr (letzte Trauung um 15.30 Uhr)
- donnerstags von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr) und
- mittwochs und freitags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (letzte Trauung um 11.30 Uhr) möglich.
- freitagnachmittags von 14.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr) und
- samstagvormittags von 10.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Telefon:
-
0231/50-13331
- Fax:
-
0231/50-10818
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
-
"Bürgerdienste
Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung"
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:30 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Links
Hier finden Sie alle Ambientetrauorte in Dortmund.
Hier finden Sie alle Orte, an denen Servicetrauungen möglich sind.
Gebühren
Stand 01.01.2023:
- 62,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht -
- 75,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug -
- 102,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht -
- 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
- 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € internationale Eheurkunde
- 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € Übersetzungshilfe
- 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
- 101,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 146,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
- 236,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
- evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.
- 43,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)
- freitags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr) und
- samstags von 10.00 Uhr - 18:00 Uhr (letzte Eheschließung um 17.30 Uhr)
- freitags von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr (letzte Eheschließung um 17.30 Uhr) und
- samstags von 10.00 Uhr - 18:00 Uhr (letzte Eheschließung um 17.30 Uhr)
Voraussetzungen
Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn vorher die Eheschließung (früher: Aufgebot) angemeldet wurde. Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden.
Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet wurde, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung incl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt -hier Standesamt Dortmund - zu.
Bei einem eiligen Terminwunsch, bitten Sie das Wohnsitzstandsamt, Ihnen die kompletten Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen, damit Sie diesen persönlich im Standesamt Dortmund abgeben können. Hier reicht es aus, wenn einer von beiden Brautleuten vorspricht. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person bitten, die Unterlagen im Standesamt Dortmund abzugeben.
Der Eheschließungstermin kann erst verbindlich reserviert werden, wenn die vollständigen Unterlagen im Standesamt Dortmund vorliegen, einer von beiden Brautleuten oder eine bevollmächtigte Person im Standesamt Dortmund vorspricht und die Eheschließungsgebühren bezahlt sind.
Besonderheiten:
Trauungen im Ambiente- und Servicebereich:
Der standesamtlich vereinbarte Termin ist lediglich eine "Vorreservierung". Zunächst wird die Bereitschaft eine*r Traustandesbeamt*in zur Duchführung der Eheschließung aus dem zur Verfügung stehenden Traupool erfragt. Sobald eine Bereitschaft vorliegt, erhält das Brautpaar durch das Standesamt Dortmund zunächst elektronisch die verbindliche Zusage und zeitnah per Post ergeht die schriftliche Bestätigung des Trautermins.
HINWEIS für Ambientetrauungen:
Der Ambientetermin wird für das Brautpaar erst verbindlich, wenn dem Brautpaar die schriftliche Bestätigung des Betreibers des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigungen des Standesamts vorlegen.
Sollten keine Bereitschaftserklärung aus dem Traupool eingehen, so verfällt der Termin ersatzlos und ggfls. ist einer neuer Termin zu vereinbaren.
Unterlagen
Brautpaar:
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- (auch vorläufig ausgestellte Ausweismittel werden akzeptiert)
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe (auch vorläufig ausgestellte Ausweisdokumente werden akzeptiert)
- Maximal zwei Trauzeugen
- Trauzeugen sollen volljährig und geschäftsfähig sein
- Können auch die eigenen Kinder sein
- Werden vor der Eheschließung durch das Brautpaar benannt
Fristen
Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate - stichtagsgenau - vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.