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Servicebeschreibung
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Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen überwachen will.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen?
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.
Welche Vorrausetzungen gibt es?
- Zuverlässigkeit der Antragstellenden
- Sachkunde
- Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
- Haftpflichtversicherung
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Bewachungsgewerbe
Buchstaben A-K
- Telefon:
-
02 31 50 27 34 1
- Email:
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Bewachungsgewerbe
Buchstaben L-Z
- Telefon:
-
02 31 50 27 34 6
- Email:
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).- Name der Behörde:
-
Ordnungsamt
Bewachungsgewerbe
Teamleitung
- Telefon:
-
02 31 50 25 00 1
- Email:
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Anfahrt:
- Adresse:
-
Olpe 1
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U41, U42, U45, U46, U47, U49, 444 (Haltestelle: Stadtgarten), S4 (Haltestelle: Stadthaus).Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (Bewacher)
Links
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig, beträgt 1.155,00 Euro - 5.000,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises/Passes
- Nachweis mind. der Sachkunde durch die Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 14 BewachV
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Rechtsgrundlagen
§ 34a Gewerbeordnung (GewO) und Bewachungsverordnung (BewachV)