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Servicebeschreibung
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Hinweis
Ab sofort: Ihre neue Anlaufstelle für unsere Services - www.dortmund.de
Die Serviceinformationen auf dieser Seite können veraltet sein. Ab sofort finden Sie alle Services gebündelt auf dortmund.de.
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Betroffenenrechte Art. 15 ff DSGVO
Betroffenenrechte Art. 15 ff DSGVO
Alle betroffenen Personen können ihre Betroffenenrechte nach der DSGVO gegenüber der Stadt Dortmund per Antrag bei der Datenschutzbeauftragten geltend machen.
Die Stadt Dortmund stellt der betroffenen Person auf Antrag alle Mitteilungen gemäß den Art. 15 ff DSGVO, die sich auf die Verarbeitung ihre personenbezogenen Daten beziehen, in präziser, transparenter. verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, ggfs. auch elektronisch, wenn dies gewünscht.
Der Online-Service steht Ihnen allerdings nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto nutzen.
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Behördliche/r Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Telefon:
-
(0231) 50-24999
- Fax:
-
(0231) 50-25999
- Email:
Öffnungszeiten:
- Mo:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Di:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Mi:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
- Do:
- 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Kleppingstr. 21-23
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U 41, U42, U45, U46, U47, U49 (Haltestelle Stadtgarten)Diesen Service erhalten Sie
schriftlich
digital
Online Services und Formulare
Alle betroffenen Personen können ihre Betroffenenrechte nach der DSGVO gegenüber der Stadt Dortmund per Antrag bei der Datenschutzbeauftragten geltend machen.
Gebühren
Mitteilungen und Maßnahmen gemäß Art. 15 ff. DSGVO werden nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
- Der Online-Service steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto haben.
- Bitte stellen Sie einen Antrag und erläutern Sie, welches Ihrer Rechte Sie in Anspruch nehmen wollen.
Unterlagen
In der Regel benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages nur die abzufragenden Daten und die Angabe, durch welchen Fachbereich / welche Fachbereiche Sie eine Mitteilung erhalten möchten.
Fristen
Die Stadt Dortmund stellt Antragsteller*innen Infiormationen über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Dies Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Die Stadt Dortmund unterrichtet Antragsteller innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine evt. Fristverlängrung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.
Rechtsgrundlagen
Art. 12, Art 15 - 22 DSGVO