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Servicebeschreibung
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Bauzaun
Bauzaun
Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen im öffentlichen Raum
Für die Inanspruchnahme eines öffentlichen Raums (z.B. Bürgersteige, Strassen, Wege und Plätze) benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis, damit geprüft werden kann, ob die Flächen für Ihr Vorhaben ausreichend zur Verfügung stehen.
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Fristen
Sofern alle notwendigen Unterlagen/Angaben vorliegen, erfolgt die abschließende Bearbeitung des Antrages innerhalb von 14 Tagen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW);
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung (Sondernutzungssatzung)