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Servicebeschreibung
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Baumschutz
Baumschutz
Genehmigungen zur Fällung geschützter Bäume Genehmigung zum Rückschnitt geschützter Bäume Baumschutzbeurteilung bei Bauvorhaben
Aufgrund einer Vielzahl von Anträgen und des Urlaubszeitraumes verlängert sich die Bearbeitungszeit zurzeit auf mind. 8 Wochen. Wir bitten in diesem Zeitraum von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
- Umsetzen der Baumschutzsatzung
- Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Innenbereich zur
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
- Abwehr schädlicher Einwirkungen
- Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
- Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
- Schaffen von Zonen der Ruhe und Erholung
- Erhalt der Lebensräume für Tiere
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Umweltamt
- Telefon:
-
0231 50-25422
- Fax:
-
0231 50-25428
- Email:
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)- Name der Behörde:
-
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Umweltamt - Baumschutz
- Fax:
-
0231 50-25428
Dienstleister:
- Internet:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Di:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Mi:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 15:00
- Do:
- 08:30 - 12:00 13:00 - 17:00
- Fr:
- 08:30 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1/S21, S2, S5, DB46, DB48, DB49, DB51, DB52, DB62, SB47 (Haltestelle Hauptbahnhof), U41, U45, U47, U49, 404 (Haltestelle Kampstraße)Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Online Services und Formulare
Antrag nach Baumschutzsatzung
Links
Mehr zum Baumschutz in der Homepage des Umweltamtes
Gebühren
Bescheide nach der Baumschutzsatzung sind gebührenpflichtig.
Anzahl der Bäume ohne Ortsbesichtigung / mit Ortsbesichtigung
1 Baum 80 € / 100 €
2-3 Bäume 92 € / 113 €
4-6 Bäume 102 € / 123 €
7-10 Bäume 111 € / 132 €
11-20 Bäume 122 € / 142 €
über 20 Bäume 131 € / 154 €
Voraussetzungen
Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein formloser schriftlicher Antrag an das Umweltamt Dortmund, Brückstr. 45, 44135 Dortmund zu richten.
Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.
Unterlagen
Erforderliche Angaben bei einem Antrag:
Gattung des Baumes (Eiche, Buche etc.), Stammumfang in 1 m Höhe vom Erdboden gemessen,
Lageplan mit Eintrag des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume,
Begründung des Wunsches auf Fällung oder Beschneidung,
zweckmäßig: Fotos
Fristen
Unter der Voraussetzung der Vollständigkeit der Angaben im Antrag ist mit einem Bescheid innerhalb von 4 Wochen zu rechnen.
Das Umweltamt muss bei unvollständigen Antragsangaben die noch fehlenden Unterlagen schriftlich nachfordern. In diesen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Rechtsgrundlagen
§ 49 Landesnaturschutzgesetz;
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 02.06.2006