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Servicebeschreibung
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Führerschein (Schlüsselzahl B196- 125ccm Motorrad bei B-Führerschein)
Führerschein (Schlüsselzahl B196- 125ccm Motorrad bei B-Führerschein)
Eintragung der Schlüsselzahl 196
Mit der Schlüsselzahl B196 können Sie Ihre Berechtigung nachweisen, Motorräder bis 125ccm Hubraum fahren zu dürfen. Die Eintragung der Schlüsselzahl ist an die u.g. Voraussetzungen geknüpft.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sie dürfen mit der Schlüsselzahl ausschließlich in Deutschland die o.g. Motorräder fahren
Ein sog. Stufenaufstieg, wenn Sie größere Motorräder fahren wollen, ist nicht möglich
Wenn Sie vor dem 01.04.1980 die alte Fahrerlaubnisklasse 3 erworben haben, wird bei Umtausch in einen Kartenführerschein die Klasse A1 (Motorräder bis 125ccm) eingetragen, ohne dass Sie eine Fahrerschulung absolvieren müssen. Bitte wenden Sie sich vor einer solchen Schulung an uns, wenn das bei Ihnen zutreffen könnte.
Ob bei Beantragung der Schlüsselzahl direkt eine Vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden kann, richtet sich nach dem Einzelfall. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist ausschließlich im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten/Führerscheinstelle möglich- nicht in den Bezirksverwaltungsstellen
Kontakt
- Name der Behörde:
-
Bürgerdienste
Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
- Telefon:
-
0231/50 - 2 65 55
- Fax:
-
0231/50-26428
Dienstleister:
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung:
- Mo:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Di:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 16:00
- Mi:
- 07:00 - 12:00
- Do:
- 07:00 - 12:00 13:00 - 18:00
- Fr:
- 07:00 - 12:00
Anfahrt:
- Adresse:
-
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
Online Services und Formulare
Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage über diesen Assistenten. So können wir Ihr Anliegen effektiver entgegennehmen.
Gebühren
45,60€- 60,90€
Voraussetzungen
Für die Eintragung der Schlüsselzahl müssen Sie
- mindestens 25 Jahre alt sein
- seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und
- erfolgreich an einer Fahrerschulung in einer Fahrschule teilgenommen haben. Die Teilnahmebescheinigung darf nicht älter als ein Jahr bei Eintragung der Schlüsselzahl sein.
Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder eAT)
aktueller Führerschein
biometrisches Passfoto
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
Fristen
ca. 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
§ 6b Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Anlage 7b zu §6b FeV